HzV- und FaV-Abrechnung

Vorraussetzungen

Um die Abrechnung von Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung oder der Facharztzentrierten Versorgung durchführen zu können, müssen entsprechende Module vom Epikur Vertrieb erworben und in EPIKUR eingerichtet werden. Bitte informieren Sie sich im EPIKUR Handbuch in Kapitel 26.21. / Seite 669.

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Die Vergütung erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung nach §  85 SGB V, also nicht über die Kassenärztliche Vereinigung. Grundlage sind Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Hausärzteverbänden.

Vorgehensweise HzV:

1. Patienten einschreiben:

  • Teilnahmeerklärung und Einschreibebeleg an die Managementgesellschaft (z. B. HÄVG).
  • Krankenkasse prüft und bestätigt Teilnahme.

2. Dokumentation in Praxissoftware:

  • Übernahme der Patiententeilnahmeliste vor Quartalsbeginn.
  • Nutzung spezieller HzV-Module in der EPIKUR.

3. Leistungserfassung:

  • Für HzV-Leistungen separater Abrechnungsschein (Direktabrechnung).
  • Wichtige Ziffern:
    • 0000 für Behandlungspauschale
    • 0003 für Chronikerbetreuung
  • KV-Schein zusätzlich für nicht-HzV-Leistungen (mit Kennziffer 80070).

4. Quartalsabrechnung:

  • Übermittlung aller HzV-Leistungen online oder per Datenträger an das HÄVG-Rechenzentrum.
  • Fristen: 5. oder 10. Tag des Folgemonats nach Quartalsende.
  • Auszahlung: Abschlagszahlungen zeitnah, Schlusszahlung bis Ende des Folgequartals.

Facharztzentrierte Versorgung (FaV)

Die FaV ist weniger verbreitet und basiert ebenfalls auf Selektivverträgen, meist für bestimmte Fachrichtungen (z. B. Kardiologie, Orthopädie). Sie soll eine strukturierte Versorgung chronisch kranker Patienten durch Fachärzte sicherstellen.


Vorgehensweise FaV:

1. Teilnahme und Überweisungspflicht:

  • Patient muss in HzV eingeschrieben sein, dann zusätzlich in das Facharztprogramm.
  • Facharztbehandlung nur nach Überweisung durch Hausarzt.

2. Dokumentation und Software:

  • Nutzung spezieller Vertragssoftware (z. B. CGM ALBIS-Module für Facharztverträge).
  • Erfassung der Leistungen nach Vertragsspezifikation.

3. Leistungserfassung:

  • Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse oder Managementgesellschaft, nicht über die KV.
  • Vergütung meist über Fallpauschalen für definierte Behandlungspfade + Qualitätszuschläge.

4. Quartalsweise Abrechnung:

  • Übermittlung der Daten an die Vertragspartner (analog HzV, aber je nach Vertrag unterschiedlich).
  • Keine Budgetierung, extrabudgetäre Vergütung ohne Mengenbegrenzung.

HzV Online Key

Für die Nutzung und Abrechnung von HzV/FaV-Verträgen wird der sogenannte HzV Online Key benötigt. Dies ist ein USB-Stick, der an einem freien USB-Port Ihres Rechners gesteckt sein muss.


Schrittweise Einführung des "virtuellen HzV Online Keys (vHOK)"  

Ab Mai 2025 erfolgt die schrittweise Einführung des vHOKs. Dies betrifft vorerst einen begrenzten Teilnehmerkreis. 

Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich auf der Seite http://localhost:22220 unter Zertifikate/vHOK – virtuelle HZV Online Keys (Pilotbetrieb), den Aktivierungsschlüssel anzeigen lassen. 

Dieser wird benötigt, um einen "virtuellen HzV Online Key" auszustellen. Wenn Sie EPIKUR den Aktivierungsschlüssel inkl. Ihrer BSNR übermitteln, können wir für Sie die Installationsdatei für die vHOK-Installation anfordern. 

Anschließend erhalten Sie die vHOK-Datei, welche Sie dann nachfolgend auf der Seite http://localhost:22220 unter Zertifikate/vHOK – virtuelle HZV Online Keys (Pilotbetrieb) hochladen können. Dann können Sie die vHOK-Installation durchzuführen. 


HÄVG-Prüfmodul

Das HÄVG-Prüfmodul wird zusätzlich zum HzV Online Key benötigt, um Hzv/FaV-Abrechnungsscheine anzulegen, zu befüllen und abzurechnen oder Teilnahmeerklärungen für Neupatienten zu erzeugen und zu versenden. Es muss jedes Quartal manuell aktualisiert werden. Die Aktualisierung geschieht durch eine Neuinstallation des Prüfmoduls. Bitte installieren Sie vor der Aktualisierung immer das Quartalsupdate von EPIKUR und stellen Sie sicher, das HÄVG-Prüfmodul am Anfang des Abrechnungszeitraums zu aktualisieren. Nähere Informationen liefert dieser FAQ-Beitrag.


Verwendung und Abrechnung

Kurzanleitung: HzV- und FaV-Scheine abrechnen

Zum Quartalswechsel müssen die HzV/FaV-Scheine online an HÄVG bzw. Mediverbund übertragen werden. Dies erfolgt automatisch aus EPIKUR über die eingerichtete Verbindung.

1. Abrechnungsschein erstellen:

Erstellen Sie zunächst einen HzV/FaV-Abrechnungsschein für den Patienten. Dieser muss mindestens eine Diagnose und eine HzV/FaV-Leistungsziffer enthalten.

2. Abrechnungsansicht öffnen:

Wechseln Sie in die Ansicht Abrechnung und dort in den Reiter HzV/FaV.

3. Filter einstellen:

  • Passen Sie den Quartalszeitraumfilter auf das gewünschte Abrechnungsquartal an.
  • Setzen Sie Haken bei OKungeprüft und fehlerhaft.
  • Entfernen Sie Haken bei abgerechnet, um störende Scheine auszublenden.

4. Abrechnungsscheine markieren:

Setzen Sie in der Spalte Abrechnen einen Haken bei allen Scheinen, die abgerechnet werden sollen.

5. Abrechnungsart wählen:

Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Quartalsabrechnung und wählen Sie eine der drei Optionen:

  • Testabrechnung (optional)
  • Abrechnungsprüflauf (optional)
  • Quartalsabrechnung (essenziell für die Vergütung)

6. Abrechnung durchführen:

Nach Auswahl öffnet sich ein Fortschrittsfenster. Warten Sie, bis alle vier Vorgänge mit einem grünen Haken abgeschlossen sind.

7. Fehler beheben (falls vorhanden):

  • Bei fehlgeschlagener Abrechnung prüfen Sie bitte das Prüfprotokoll.
  • Korrigieren Sie fehlerhafte Eingaben (Scheine, Diagnosen, Leistungen).
  • Falls nötig, setzen Sie den Status problematischer Scheine auf zurückgestellt (über Patientenakte oder Abrechnungsansicht).

8. Verordnungen manuell versenden (optional):

  • Öffnen Sie in der Aktionsleiste den Button Verordnungen.
  • Markieren Sie die gewünschten Verordnungen und klicken Sie auf Versenden.
  • Wählen Sie eine der Optionen: TestversendungPrüfversendung oder Versendung.
  • Nach erfolgreichem Versand sollte der Status Übertragen angezeigt werden.


Damit Sie die Abrechnungscheine über das HÄVG-Prüfmodul anlegen, befüllen und an den Mediverbund übertragen können, muss das Prüfmodul quartalsweise aktualisiert werden. 

Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem FAQ-Artikel: HÄVG-Prüfmodul aktualisieren


Stand 03.03.2026 LH


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