Um die Abrechnung von Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung oder der Facharztzentrierten Versorgung durchführen zu können, müssen entsprechende Module vom Epikur Vertrieb erworben und in EPIKUR eingerichtet werden. Bitte informieren Sie sich im EPIKUR Handbuch in Kapitel 26.21. / Seite 669.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung nach § 85 SGB V, also nicht über die Kassenärztliche Vereinigung. Grundlage sind Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Hausärzteverbänden.
1. Patienten einschreiben:
2. Dokumentation in Praxissoftware:
3. Leistungserfassung:
4. Quartalsabrechnung:
Die FaV ist weniger verbreitet und basiert ebenfalls auf Selektivverträgen, meist für bestimmte Fachrichtungen (z. B. Kardiologie, Orthopädie). Sie soll eine strukturierte Versorgung chronisch kranker Patienten durch Fachärzte sicherstellen.
1. Teilnahme und Überweisungspflicht:
2. Dokumentation und Software:
3. Leistungserfassung:
4. Quartalsweise Abrechnung:
Für die Nutzung und Abrechnung von HzV/FaV-Verträgen wird der sogenannte HzV Online Key benötigt. Dies ist ein USB-Stick, der an einem freien USB-Port Ihres Rechners gesteckt sein muss.
Ab Mai 2025 erfolgt die schrittweise Einführung des vHOKs. Dies betrifft vorerst einen begrenzten Teilnehmerkreis.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich auf der Seite http://localhost:22220 unter Zertifikate/vHOK – virtuelle HZV Online Keys (Pilotbetrieb), den Aktivierungsschlüssel anzeigen lassen.
Dieser wird benötigt, um einen "virtuellen HzV Online Key" auszustellen. Wenn Sie EPIKUR den Aktivierungsschlüssel inkl. Ihrer BSNR übermitteln, können wir für Sie die Installationsdatei für die vHOK-Installation anfordern.
Anschließend erhalten Sie die vHOK-Datei, welche Sie dann nachfolgend auf der Seite http://localhost:22220 unter Zertifikate/vHOK – virtuelle HZV Online Keys (Pilotbetrieb) hochladen können. Dann können Sie die vHOK-Installation durchzuführen.
Das HÄVG-Prüfmodul wird zusätzlich zum HzV Online Key benötigt, um Hzv/FaV-Abrechnungsscheine anzulegen, zu befüllen und abzurechnen oder Teilnahmeerklärungen für Neupatienten zu erzeugen und zu versenden. Es muss jedes Quartal manuell aktualisiert werden. Die Aktualisierung geschieht durch eine Neuinstallation des Prüfmoduls. Bitte installieren Sie vor der Aktualisierung immer das Quartalsupdate von EPIKUR und stellen Sie sicher, das HÄVG-Prüfmodul am Anfang des Abrechnungszeitraums zu aktualisieren. Nähere Informationen liefert dieser FAQ-Beitrag.
Zum Quartalswechsel müssen die HzV/FaV-Scheine online an HÄVG bzw. Mediverbund übertragen werden. Dies erfolgt automatisch aus EPIKUR über die eingerichtete Verbindung.
1. Abrechnungsschein erstellen:
Erstellen Sie zunächst einen HzV/FaV-Abrechnungsschein für den Patienten. Dieser muss mindestens eine Diagnose und eine HzV/FaV-Leistungsziffer enthalten.
2. Abrechnungsansicht öffnen:
Wechseln Sie in die Ansicht Abrechnung und dort in den Reiter HzV/FaV.
3. Filter einstellen:
4. Abrechnungsscheine markieren:
Setzen Sie in der Spalte Abrechnen einen Haken bei allen Scheinen, die abgerechnet werden sollen.
5. Abrechnungsart wählen:
Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Quartalsabrechnung und wählen Sie eine der drei Optionen:
6. Abrechnung durchführen:
Nach Auswahl öffnet sich ein Fortschrittsfenster. Warten Sie, bis alle vier Vorgänge mit einem grünen Haken abgeschlossen sind.
7. Fehler beheben (falls vorhanden):
8. Verordnungen manuell versenden (optional):
Damit Sie die Abrechnungscheine über das HÄVG-Prüfmodul anlegen, befüllen und an den Mediverbund übertragen können, muss das Prüfmodul quartalsweise aktualisiert werden.
Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem FAQ-Artikel: HÄVG-Prüfmodul aktualisieren
Stand 03.03.2026 LH