Ab 01.07.2022 sind Vertragsarztpraxen dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln, wenn die hierfür notwendige technische Ausstattung vorhanden ist. Darüber hinaus sind Krankenkassen ab dem 01.01.2023 dazu verpflichtet, den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Somit müssen Vertragsarztpraxen die Papierausfertigung für den Arbeitgeber nicht mehr an die Patienten aushändigen. Die technische Ausstattung zum Versand von eAUs an Krankenkassen liegt vor, wenn
Ab der EPIKUR Version 22.1.1 ist es möglich elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt aus der Patientenakte oder gesammelt über die Nachrichtenzentrale an die Krankenkassen zu versenden. Hierbei ist, je nach individueller Arbeitsweise, die Nutzung von Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur möglich.
Ab der EPIKUR
Version 23.1.0 stehen Checkboxen zur Verfügung, um Papierausdrucke für den
Arbeitgeber zu deaktivieren.
Sie haben EPIKUR in der Version 22.1.1 oder
höher installiert und Sie haben das ePA Plus Modul über den Vertrieb von Epikur
bestellt. Sobald das darin enthaltene eAU-Modul Nutzern zugeordnet wurde,
werden für diese die eAU Funktionalitäten in EPIKUR automatisch sichtbar.
Ausnahme:
Ist noch kein KIM-Account in EPIKUR eingerichtet, ist die
Nutzung der eAU nicht möglich, da die eAUen über den KIM-Dienst versendet
werden müssen. In diesem Fall werden keine elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen generiert und es wird weiterhin das Muster 1
für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verwendet.
EPIKUR weist Sie gegebenenfalls darauf hin, wenn kein
KIM-Account in EPIKUR hinterlegt ist.

Die Daten der eAU werden elektronisch an die Krankenkassen
übermittelt. Die Übermittlung erfolgt über das registrierte und in EPIKUR
eingerichtete KIM-Postfach. Da Krankenkassen ab dem 01.01.2023 dazu
verpflichtet sind, den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur
Verfügung zu stellen, müssen Sie die Papierausfertigung für den Arbeitgeber
nicht mehr ausdrucken. EPIKUR informiert Sie bei der Erstellung einer eAU über
diesen Sachverhalt.

Somit muss lediglich die Papierausfertigung für den
Patienten ausgehändigt werden. Bei der eAU-Erstellung können Sie über die
Checkboxen „Arbeitgeber“, „Krankenkasse“ und „Versicherten“ festlegen, welche
Papierausfertigungen gedruckt werden sollen.

Für die Ausdrucke wird nicht mehr das Muster 1 verwendet.
Hierfür wurden von der KBV eigene Stylesheets veröffentlicht, welche die
Darstellung des Ausdrucks verbindlich festlegen.
Das Papier- und auch das Blankoformular werden durch diese
Ausdrucke ersetzt. Für den Druck soll weißes Papier in A5 oder A4 verwendet
werden. Die Formulare sind für A5 optimiert.
Damit die eAU Funktionalitäten genutzt werden können, muss
den Nutzern das eAU-Modul im Administrator zugeordnet werden. Details siehe 2.
Voraussetzungen.
Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
erfolgt wie gewohnt über die Patientenakte. Wird eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt, prüft EPIKUR im Hintergrund
automatisch, ob die Krankenkasse des Versicherten elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
empfangen kann.
Erkennt EPIKUR, dass die Krankenkasse des Versicherten noch
nicht empfangsbereit ist, teilt EPIKUR das über einen entsprechenden Hinweis
mit.

In diesem Fall wird die Ausfertigung für die Krankenkasse
wie bisher automatisch mit gedruckt. Diese muss dem Patienten, unterschrieben
zur Vorlage bei der Krankenkasse mitgegeben werden. Es wird keine eAU für den
Versand generiert.
Auch wenn die Krankenkasse noch keine elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen empfangen kann, erfolgt der Ausdruck gemäß
der neuen KBV Vorlagen. Das Muster 1 wird nicht mehr verwendet.
Ist die Krankenkasse hingegen empfangsbereit wird
standardmäßig keine Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse gedruckt. Der
Druck kann bei Bedarf aber aktiviert oder nachgedruckt werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können über
2 Wege an die Krankenkassen versendet werden. Einzeln, direkt aus der
Patientenakte oder gebündelt über die Nachrichtenzentrale.
In beiden Fällen müssen die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mittels eHBA und qualifizierter
elektronischer Signatur (QES) signiert werden.
Für die Signatur kann eine Einzelsignatur, Stapelsignatur
oder die Komfortsignatur genutzt werden.
Einzelsignatur
Jede eAU, die über die Patientenakte versendet wird, muss
einzeln mittels Eingabe der QES-PIN signiert werden.
Stapelsignatur
Beliebig viele eAUen werden z.B. am Ende des Praxistages markiert und gesammelt über die Nachrichtenzentrale versendet. Die QES-PIN muss nur einmal für den gesamten „Stapel“ eingegeben werden.
Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können mit dem eHBA und der QES-PIN für
einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben werden. Soll
eine eAU signiert werden, muss dies nur noch bestätigt werden. Die
Komfortsignatur ist ab der Secunet Firmwareversion 4.10 (PTV4+) möglich. Nähere
Informationen zur Einrichtung der Komfortsignatur finden Sie hier.
Die KBV empfiehlt im eAU-Kontext die Nutzung der
Komfortsignatur, da die Daten sofort und ohne Eingabe der QES-PIN versendet
werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung werden sofort
erkannt und den Patienten kann gegebenenfalls der Ausdruck zur Vorlage bei der
Krankenkasse direkt mitgeben werden.
1. AU wie gewohnt ausstellen.
Es wird eine AU-Bescheinigung mit dem Status „Versand
offen“ in der Patientenakte angelegt.

2. Button „Versenden“ klicken und als eAU wählen.
Der eHBA
muss zu diesem Zeitpunkt im Kartenlesegerät gesteckt sein

3. QES-Pin (Signatur-Pin) im Kartenlesegerät eingeben.

Das Kartenlesegerät fordert Sie auf, jetzt die QES-PIN für
die Signatur der eAU einzugeben (der Hinweis, die Signatur-PIN einzugeben
erscheint nur, wenn die Kartensteckereignisse abonniert worden sind (im
Admin-Bereich > Konnektor > Ereignisdienst > Kartensteckereignisse
abonnieren).
Bei Nutzung der Komfortsignatur muss keine PIN eingegeben
werden und die eAUen werden direkt an die Kassen versendet.
In der Patientenakte ändert sich der Satus der eAU auf
„Versendet (TT.MM.JJJJ)“ und im Postausgang des KIM-Postfaches befindet sich
die versendete eAU.
Im Falle, dass nach 24 Stunden keine Zustellbestätigung für
eine eAU im Postfach ankommt, ändert sich entsprechend der Status. Unter
„Fehler anzeigen“ können Sie sich Details anzeigen lassen.
Alle jemals erzeugten elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind in der eAU[1]Übersicht in der
Nachrichtenzentrale von EPIKUR ersichtlich und können über diese auch versendet
werden.
Hierdurch ist es möglich mehrere AU-Bescheinigungen, zum
Beispiel am Ende des Praxistages gebündelt zu versenden. Alle zum Versenden
ausgewählten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden
gleichzeitig elektronisch unterschrieben (Stapelsignatur oder Komfortsignatur).
Diese Vorgehensweise ist zulässig, da es ausreicht, alle an einem Tag
erstellten AU-Bescheinigungen einmal täglich gesammelt an die Krankenkassen zu
senden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen versenden
1. Nachrichtenzentrale öffnen und den Reiter „eAU“ wählen.
2. Alle eAUen markieren, die versendet werden sollen und den
Button „eAU versenden“ klicken. Damit der Versand stattfinden kann, muss der
eHBA im Kartenlesegerät gesteckt sein.
3. QES-Pin (Signatur-Pin) im Kartenlesegerät eingeben. Das
Kartenlesegerät fordert Sie jetzt auf die PIN QES für die Signatur der eAU
einzugeben.

Bei Nutzung der Komfortsignatur muss keine PIN eingegeben
werden und die eAUen werden direkt an die Krankenkassen versendet.
In der eAU-Übersicht und in der Patientenakte ändert sich
der Satus der eAU auf „Versendet (TT.MM.JJJJ)“. Im Postausgang des
KIM-Postfaches befindet sich die versendete eAU. Im Falle, dass nach 24 Stunden
keine Zustellbestätigung für eine eAU im Postfach ankommt, ändert sich
entsprechend der Status. Unter „Fehler anzeigen“ können Sie sich Details
anzeigen lassen.
An die Krankenkassen elektronisch übermittelte
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können binnen 5 Werktagen storniert werden.
Dies ist über den Button „stornieren“ in der Patientenakte oder in der eAU-Übersicht der Nachrichtenzentrale möglich.
Nach Ablauf der 5 Werktage ist der Button inaktiv. Die
Löschung einer eAU in der Patientenakte löst keine Stornierung bei den
Krankenkassen aus.
Im Admin-Bereich im Reiter KIM Ansicht können
praxisübergreifende Einstellungen für die eAU vorgenommen werden.

1. Sie können das Intervall einstellen, wie oft automatisch
KIM-Nachrichten abgerufen werden sollen. Standardmäßig sind hierbei 10 Minuten
eingetragen.
2. Sie können für die eAU-Erstellung die Vorbelegung der
Checkbox zum Druck von eAU-Papierausfertigungen für Arbeitgeber konfigurieren.
Wenn Sie diese Checkbox deaktivieren, wird die
Arbeitgeber-Checkbox bei der Erstellung der eAU standardmäßig deaktiviert und
somit kein Arbeitgeber-Papierausdruck erstellt (oder, falls benötigt, können
Sie die Arbeitgeber-Checkbox für den Papierausdruck während der eAU-Erstellung
wieder aktivieren).
3. Mit dieser Checkbox können Sie den eAU-Versand
deaktivieren.
Krankenkassen können Fehlermeldungen als Reaktion auf
unkorrekte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zurücksenden. Dies ist
beispielsweise der Fall, wenn ein Patient nicht bei der Krankenkasse versichert
ist, an die die eAU übermittelt wurde.
Ist dies der Fall ändert sich der Status der eAU in der
Patientenakte und in der eAU Übersicht auf „fehlerhaft“. Mit Klick auf den
Button „Fehler anzeigen“ ist ersichtlich, um was für einen Fehler es sich
handelt. Im Normalfall hat der Hinweis nur informatorischen Charakter, da sich
kein Handlungsbedarf ergibt.

Wenn innerhalb 24 Stunden keine Versandbestätigung
eintrifft, wird das ebenfalls in einer Fehlermeldung kommuniziert. Der Anwender
soll in diesem Fall die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung
Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse schicken und sich an
den Softwarehersteller wenden. Zusätzlich bekommt der Anwender in diesem Fall
eine interne Nachricht in der Nachrichtenzentrale mit dem entsprechenden
Hinweis. Der Status bei „Rückmeldung der KK“ der eAU ändert sich auf „noch
keine Rückmeldung“. Außerdem prüft EPIKUR, ob seit letzter Mail-Abfrage ein
Mail-Empfang erfolgt ist. Falls nicht, wird ein Hinweis angezeigt, mit der
Bitte zu prüfen, welches Zeitintervall eingestellt ist oder das HBA-Postfach
manuell abzurufen. Dieser Hinweis wird nur ein Mal innerhalb von 24 Stunden
angezeigt.
Ist aufgrund einer
Störung der Telematikinfrastruktur oder deren Hardwarekomponenten ein Versand
der eAU generell nicht möglich, kann die Checkbox „technische Störung eAU
Versand“ aktiviert werden.

Bei aktivierter Checkbox wird die Ausfertigung der AU zur
Vorlage bei der Krankenkasse automatisch mitgedruckt. Ist die technische
Störung behoben können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachträglich
elektronisch an die Krankenkasse versendet werden.
Sollte aufgrund von massiven, dauerhaften Störungen eine
generelle Deaktivierung des eAU[1]Versandes
notwendig sein, kann dies über den Administratorbereich in EPIKUR erfolgen.
Wählen Sie hierzu in den KIM-Einstellungen die Checkbox „eAU
Versand deaktivieren“. Die eAU-Funktionalitäten werden damit komplett
abgeschalten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden wieder über das Muster
1 ausgestellt.
Für Hausbesuche können unbefüllte Ausdrucke des AU-Formulars
aus EPIKUR gedruckt und bei dem Hausbesuch ausgefüllt und unterschrieben
werden. Die Daten müssen später in der Praxis in EPIKUR übertragen und per eAU
an die Krankenkasse versendet werden. Alternativ kann die eAU auch erst nach
dem Hausbesuch in der Praxis ausgestellt werden. Die beiden
Papierausfertigungen für Patient und Arbeitgeber müssen dem Patienten dann per
Post zugeschickt werden. Bei eAUen, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden,
ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich.
Wird beispielsweise am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine eAU ausgestellt,
muss diese bis Montagabend digital an die Krankenkasse übermittelt werden.
Leere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen drucken:
1. Beliebige Patientenakte öffnen.
2. Formular „AU-Bescheinigung“ wählen.
3. Checkbox „eAU ohne Inhalte drucken“ aktivieren und
„übernehmen und drucken“ wählen.

4. AU nach dem Druck gegebenenfalls aus der Patientenakte löschen.
Stand: 20.12.2022