E-Rezept (eRP)

1. Das E-Rezept

Das E-Rezept (eRP) kann aktuell ausschließlich für apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verwendet werden.

Mit der bundesweit verpflichtende Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel  dürfen für Versicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Papierrezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt werden.


2. Voraussetzungen

Zur Erstellung von E-Rezepten benötigen Sie

  • einen Konnektor ab Produkttypversion (PTV) 3. Bei Secunet entspricht PTV 3 der Firmwareversion 3.5.0

Wenn Sie Ihren Konnektor, wie empfohlen, regelmäßig updaten, läuft dieser bereits auf einer deutlich höheren Version.

  • einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation inklusive dessen Signatur-PIN zur Signatur des E-Rezepts. Bitte beachten Sie, dass sich die Signatur[1]PIN eventuell von der Karten-PIN Ihres HBAs unterscheidet.


2.1 Lizenzen bestellen

Damit die Funktionalitäten des E-Rezepts in EPIKUR genutzt werden können, ist eine E-Rezept-Lizenz notwendig. Standardmäßig haben wir für Sie bereits eine E-Rezept-Lizenz für 1 Nutzer zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie E-Rezept-Lizenzen für weitere Nutzer benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an vertrieb@epikur.de oder per Fax an +49 30 340 601 109.

 

2.2 Lizenzen zuordnen

Loggen Sie sich als Administrator in Epikur ein und ordnen Sie die E-Rezept-Lizenz dem gewünschten Nutzer zu.



Um die Lizenz einem Nutzer zuzuordnen, klicken Sie bitte auf:

  1. Admin
  2. den gewünschten Nutzer
  3. Button „Gruppenzuordnung“
  4. Checkbox bei „Modul: E-Rezept“ – das Häkchen muss in der Checkbox gesetzt sein
  5. Button „Speichern“

Die E-Rezept-Funktionen sind nach Lizenzzuordnung für die entsprechenden Nutzer vollumfänglich aktiviert.


3. E-Rezept erstellen und versenden

3.1 E-Rezept erstellen und automatisch versenden



Um ein E-Rezept zu erstellen, öffnen Sie den Rezept-Assistent in EPIKUR und erstellen Sie ein neues GKV-Rezept. Im Abschnitt der Rezepteigenschaften finden Sie die Checkbox „ERezept“. EPIKUR unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob ein E-Rezept oder ein Formularrezept erstellt werden soll:  
  • Für GKV-Rezepte setzt EPIKUR das Häkchen „E-Rezept“ automatisch, wenn die Funktion zur Vorbelegung der „E-Rezept“-Checkbox in den Administratoreinstellungen aktiv ist (siehe Abschnitt „Rezepte standardmäßig als ERezept verwenden“).
  • Sollten Sie das Rezept nicht als E-Rezept erstellen wollen, beispielsweise während einer TI-Störung, können Sie das Häkchen entfernen. EPIKUR wird somit das Rezept als bekanntes Muster-16- Rezept erstellen. 
  • Für andere Rezepte, bspw. T-Rezepte oder Sprechstundenbedarf, ist das Häkchen „ERezept“ nicht wählbar, da diese Rezepte weiterhin über die bekannten Formulare verordnet werden müssen.

Weitere E-Rezept relevante Konfigurationen finde Sie am unteren Rand des Rezept-Assistent. Mit der Auswahl „Vorschau anzeigen“ wird Ihnen das E-Rezept vor der Signatur angezeigt und bei Auswahl „E-Rezept für Patient drucken“ legen Sie fest, dass ein Druckauftrag für E-Rezepten des Patienten immer angestoßen wird.

Im Rezept-Assistenten können Sie weiterhin verschiedene Rezepte parallel erstellen, ungeachtet des Rezepttyps. Sobald Sie alle Rezepte zusammengestellt haben, klicken Sie auf „Übernehmen“ oder „Übernehmen und versenden“. EPIKUR wird daraufhin die Rezepte auf bekanntem Wege erstellen oder wenn gewählt, erstellen und versenden. Zum Einstellen von E-Rezepten wird EPIKUR den Signaturvorgang starten und das E-Rezept nach erfolgreicher Signatur in den Fachdienst der TI einstellen. Alle Rezepte finden Sie anschließend in der Patientenakte.

Tipp: Nutzen Sie die Komfortsignatur, um nicht für jedes Rezept erneut die Signatur-PIN am Kartenterminal eingeben zu müssen.


3.2 Manuelles versenden an den Fachdienst



Haben Sie ein E-Rezept über die Funktion „Übernehmen“ im Rezept-Assistent erstellt oder es kam im Prozess des Einstellens in den Fachdienst zu Problemen, befindet sich das E[1]Rezept mit dem Status „Erstellt“ in der Patientenakte. Das E-Rezept wurde also erstellt, aber nicht in den Fachdienst eingestellt. Markieren Sie das E-Rezept und klicken Sie auf „Versenden“, um es in den Fachdienst einzustellen und damit für den Patienten und Apotheken verfügbar zu machen. Wenn Sie sich das E-Rezept vor dem Versand noch einmal anschauen wollen, wählen Sie „Anzeigen“ und versenden über die Vorschaufunktion.

3.3 Mehrfachverordnung

Bei der Erstellung eines E-Rezepts ist es möglich, eine Mehrfachverordnung zu verwenden. Eine Mehrfachverordnung ermöglicht es, mehrere Packungen eines Medikaments auf einmal zu verordnen, wobei der Patient diese E-Rezepte nur in einem festgelegten Zeitraum einlösen kann.

Dies bietet den Vorteil, dass der Patient nicht jedes Mal ein neues E-Rezept einholen muss, wenn eine Nachlieferung des Medikaments erforderlich ist. Das kann beispielsweise bei Langzeitmedikationen wie bei chronischen Erkrankungen der Fall sein. Die Mehrfachverordnung erleichtert somit die Verwaltung der Medikamente und trägt zur verbesserten Patientenversorgung bei.



  1. Prüfen Sie bitte, ob die Checkbox „E-Rezept“ aktiviert ist.
  2. Wenn die Checkbox „E-Rezept“ aktiviert ist, aktivieren Sie bitte ebenfalls die Checkbox „Mehrfachverordnung“.
  3. Klicken Sie anschließend auf den Button mit dem „Stift“-Symbol, um den Einlösezeitraum der Verordnungen festzulegen.

3.3.2 Einlösefrist festlegen



  1. Über den Button mit dem „+“-Symbol können Sie weitere Verordnungen hinzufügen. 
  2. Über den Button mit dem „-“-Symbol können Sie einzelne Teilverordnungen entfernen. 
  3. Durch Klick auf das „Pfeil“-Symbol können Sie jeweils Beginn und Ende der Teilverordnung festlegen. Nur in diesem Zeitraum kann das E-Rezept in einer Apotheke eingelöst werden.


3.3.3 Vorbelegung der Einlösefrist

Der Beginn und das Ende der Einlösefristen in der Mehrfachverordnung ist für jede Teilverordnung bereits mit einem Datum vorbelegt, welches Sie anschließend ändern können.

Die Vorbelegung der einzelnen Teilverordnungen können Sie für Ihren Nutzer anpassen. So kann das Startdatum der ersten Teilverordnung, die Dauer der Gültigkeit je Teilverordnung und die Abstände zwischen diesen Teilverordnungen festgelegt werden.



  1. Um das Datum in den Teilverordnungen nicht vorzubelegen, können Sie die Checkboxen und somit die Vorbelegung deaktivieren. Anschließend sind keine Daten eingefüllt und Sie müssen jeden Wert auswählen.
  2. In dem Feld „Erste Teilverordnung ab Ausstellungsdatum“ legen Sie fest, dass das heutige Datum als Startdatum der ersten Teilverordnung vorbelegt wird.
  3. In dem Feld „Zwischen Teilverordnungen“ legen Sie fest, wie viele Tage Abstand zwischen dem Ende einer Teilverordnung und dem Beginn der nächsten 1 1 2 3 4 Stand: 21.07.2025 Seite 9 von 15 Teilverordnung liegen – sozusagen der Abstand in Tagen, um nach einer Teilverordnung die nächste Teilverordnung einzulösen.
  4. In dem Feld „Gültigkeit je Teilverordnung“ legen Sie fest, wie lange eine Teilverordnung in einer Apotheke eingelöst werden kann. Die Anzahl der eingegebenen Tage wird auf das Startdatum der Teilverordnung addiert und legt somit das Ende fest.

3.4 Rezepte standardmäßig als E-Rezept verwenden

Mit der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV erstellt EPIKUR seit dem 01.01.2024 standardmäßig Rezepte als E-Rezept. Wenn Sie kein E-Rezept erstellen möchten, muss bei der Erstellung des Rezeptes in der Rezeptmaske aktiv die Checkbox „E-Rezept“ deaktiviert werden.

Falls Sie die standardmäßige Erstellung von Rezepten als E-Rezept (standardmäßige Aktivierung der Checkbox „E-Rezept“) deaktivieren möchten, loggen Sie sich als Administrator ein, klicken in den Bereich Konnektor und dort auf Globale Einstellungen. Deaktivieren Sie die Checkbox „Rezepte standardmäßig als E-Rezept verwenden“.



3.5 Direktzuweisung

Für Zytostatika (ATC = L01) ist es möglich, E-Rezepte als Direktzuweisung via KIM an eine Apotheke zu versenden. Nachdem Sie Zytostatika zu einem E-Rezept hinzugefügt haben, wird die Checkbox „Direktzuweisung“ angezeigt.

Für eine Direktzuweisung aktivieren Sie die Checkbox „Direktzuweisung“ und erstellen das E-Rezept wie gewohnt über den Button „Übernehmen und versenden“. Im Anschluss an die Signatur werden Sie über einen Dialog gefragt, ob Sie das E-Rezept als KIM-Nachricht versenden möchten.



Durch Klick auf „Senden“ wird das KIM-Nachrichtenpanel geöffnet und Sie können das E[1]Rezept als KIM-Nachricht an eine Apotheke versenden. Hierfür benötigen Sie die KIM[1]Mailadresse der Apotheke. Ein späterer Versand via KIM ist durch Auswahl des E-Rezepts in der Patientenakte möglich. In der Aktionsleiste finden Sie folgend hierfür den Button „Direktzuweisung“, worüber Sie ebenfalls den Versand via KIM starten können.



4. Signaturliste

Um auf einen Blick zu sehen, welche E-Rezepte noch nicht signiert und versendet wurden, kann mit dem E-Rezept-Modul die Funktion „Signaturliste“ in der Profilansicht aktiviert werden. Angezeigt werden alle dem Nutzer zugeordneten Patienten. Je nach Einstellung können auch die E-Rezepte von Patienten angezeigt werden, auf die Zugriffsrechte vorliegen.



Mit Aktivierung des Moduls befindet sich in der linksbündigen Ansichtsleiste unter der Bezeichnung „Signaturliste“ eine tabellarische Ansicht der E-Rezepte. Werden neue E[1]Rezepte angelegt and nicht signiert und versendet, wird eine farblich hervorgehobene Ziffer mit der Anzahl neuer noch zu versendeter E-Rezepte angezeigt. Der Zählerstand zeigt alle erstellten E-Rezepte entsprechend der Auswahl der Behandler, unabhängig vom gefilterten Zeitraum.

Anhand der rechten Menüleiste stehen alle Funktionalitäten des E-Rezeptes zur Verfügung. Eine Mehrfachauswahl von E-Rezepten ist entsprechend der Funktionalität möglich.



5. Zugriff des Patienten auf das E-Rezept

Sobald das E-Rezept im Fachdienst der TI eingestellt ist, steht es dem Patienten zur Verfügung.

Der Patient hat drei Optionen:

1. Verwendung der eGK

Apotheken können anhand der eGK des Patienten die in den Fachdienst eingestellten E-Rezepte abrufen. Somit kann das E-Rezept von dem Patienten mithilfe dessen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in einer Apotheke ausgestellt werden - ohne Verwendung einer App oder eines Papierausdrucks. 

2. Verwendung der E-Rezept-App 

Der Patient installiert die App „E-Rezept“ der gematik auf seinem Smartphone und authentifiziert sich dort unter Verwendung seiner eGK. Daraufhin findet der Patient alle für ihn ausgestellten E-Rezepte in seiner App und kann diese den Apotheken seiner Wahl zur Abgabe zuweisen oder in den Apotheken das E-Rezept in der App vorzeigen. Das E-Rezept in der App enthält einen Data-Matrix-Code, den die Apotheke scannen kann, um das E-Rezept vom Fachdienst der TI abzurufen.

Ein E-Rezept kann erst dann in der App angezeigt werden, wenn es erfolgreich in den Fachdienst der TI eingestellt wurde.


Die Abbildung zeigt eine Testversion der E-Rezept-App. Diese entspricht ggf. nicht dem aktuellen Stand der App Ihres Patienten.


3. Verwendung des Papierausdrucks aus EPIKUR

Sollte sich der Patient einen Papierausdruck wünschen, können Sie ihm das E[1]Rezept ausdrucken. Der Ausdruck enthält ebenfalls (analog zur App) einen Data[1]Matrix-Code, den die Apotheke scannen kann, um das E-Rezept vom Fachdienst der TI abzurufen.

Ein E-Rezept kann erst dann ausgedruckt werden, wenn es erfolgreich in den Fachdienst der TI eingestellt wurde.



6. E-Rezept stornieren

Ein erstelltes E-Rezept, welches nicht auf dem Fachdienst eingestellt wurde, kann aus EPIKUR gelöscht werden.

Ein E-Rezept, das bereits in den Fachdienst eingestellt wurde, kann nur storniert werden, wenn die Apotheke das E-Rezept noch nicht abgerufen hat.

Markieren Sie das zu stornierende E-Rezept und klicken Sie auf „Stornieren“. EPIKUR sendet daraufhin eine Aufforderung zum Stornieren des E-Rezeptes an den Fachdienst. Der Fachdienst antwortet EPIKUR, ob das E-Rezept storniert werden konnte oder ob es bereits von einer Apotheke abgerufen wurde. EPIKUR zeigt Ihnen das Ergebnis entsprechend an und ändert im Falle des erfolgreichen Stornierens den Status des E-Rezeptes in „Storniert“.

Befinden sich mehrere Verordnungen auf einem E-Rezept (Sammelrezept), werden alle Verordnungen storniert. Einzelnes Stornieren ist nicht möglich. Wenn einzelne Verordnungen eingelöst wurden, das Sammelrezept allerdings noch nicht vollständig eingelöst wurde (sozusagen ein Mix aus eingelösten und noch nicht eingelösten Verordnungen), wird bei der Stornierung das Sammelrezept aufgetrennt in 2 E-Rezepte. Die noch nicht eingelösten E-Rezepte werden storniert und mit dem Status „Storniert“ in der Patientenakte abgelegt. Die bereits eingelösten Verordnungen werden als separates E[1]Rezept in der Patientenakte mit dem Status „Versendet“ abgelegt.


7. Übersicht möglicher Status eines E-Rezepts


StatusBedeutung 
Erstellt

Das E-Rezept wurde in EPIKUR erstellt, aber nicht in den Fachdienst der TI eingestellt. Bisher befindet sich das E-Rezept also nur lokal in EPIKUR. 

Das E-Rezept ist folglich nicht in der E-Rezept-App des Patienten verfügbar und es kann kein gültiger Ausdruck erstellt werden. 

Darum kann ein lediglich erstelltes E-Rezept auch ohne Folgen aus EPIKUR gelöscht werden.

Eingestellt

Das E-Rezept wurde in den Fachdienst der TI eingestellt, es wurde also in die TI hochgeladen und ist online verfügbar und somit gültig.

Sie können einen gültigen Ausdruck erzeugen und der Patient sieht das E-Rezept in seiner App.

Storniert

Das E-Rezept befindet sich auf dem Fachdienst. Da es noch von keiner Apotheke abgerufen wurde, konnte es aus EPIKUR heraus erfolgreich storniert werden. Der Patient kann es nicht mehr über die App in der Apotheke einlösen. Der Code auf dem Papierausdruck ist ungültig.

Stornieren Sie E-Rezepte darum möglichst nur in Absprache mit Ihrem Patienten.

Wenn Sie versuchen, ein E-Rezept zu stornieren, das bereits von einer Apotheke abgerufen wurde, erhalten Sie von EPIKUR eine Fehlermeldung und der Status des E-Rezepts bleibt „Eingestellt“.

Stand: 21.07.2025

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