Sie haben EPIKUR in der aktuellen Version installiert und Sie haben das ePA-Plus-Modul über den Vertrieb von Epikur bestellt. Sobald das darin enthaltene eAU-Modul EPIKUR-Nutzern zugeordnet wurde, werden für diese die eAU-Funktionalitäten automatisch sichtbar.
Hinweis
Ist noch kein KIM-Account in EPIKUR eingerichtet, ist die
Nutzung der eAU nicht möglich, da eine eAU über den KIM-Dienst versendet
werden muss. In diesem Fall werden keine elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen generiert und es wird weiterhin das Muster 1
für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verwendet. EPIKUR weist Sie gegebenenfalls darauf hin, wenn kein
KIM-Account in EPIKUR hinterlegt ist.
Die Daten der eAU werden elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Die Übermittlung erfolgt über das registrierte und in EPIKUR eingerichtete KIM-Postfach. Da Krankenkassen seit dem 01.01.2023 dazu verpflichtet sind, den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen, müssen Sie die Papierausfertigung für den Arbeitgeber nicht mehr ausdrucken. EPIKUR informiert Sie bei der Erstellung einer eAU über diesen Sachverhalt.
Somit muss lediglich die Papierausfertigung für den Patienten ausgehändigt werden. Bei der eAU-Erstellung können Sie über die Checkboxen Arbeitgeber, Krankenkasse und Versicherten festlegen, welche Papierausfertigungen gedruckt werden sollen:

Hinweis
Für die Ausdrucke wird nicht mehr das Muster 1 verwendet.
Hierfür wurden von der KBV eigene Stylesheets veröffentlicht, welche die
Darstellung des Ausdrucks verbindlich festlegen. Das Papier- und auch das Blankoformular werden durch diese
Ausdrucke ersetzt. Für den Druck soll weißes Papier in A5 oder A4 verwendet
werden. Die Formulare sind für A5 optimiert.
Damit die eAU-Funktionalitäten genutzt werden können, muss den Nutzern das eAU-Modul im Administrator zugeordnet werden.
Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
erfolgt wie gewohnt über die Patientenakte. Wird eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt, prüft EPIKUR im Hintergrund
automatisch, ob die Krankenkasse des Versicherten elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
empfangen kann.
Erkennt EPIKUR, dass die Krankenkasse des Versicherten noch nicht empfangsbereit ist, erscheint ein entsprechender Hinweis. In diesem Fall wird die Ausfertigung für die Krankenkasse wie bisher automatisch mit gedruckt. Diese muss dem Patienten, unterschrieben zur Vorlage bei der Krankenkasse mitgegeben werden. Es wird keine eAU für den Versand generiert.
Auch wenn die Krankenkasse noch keine elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen empfangen kann, erfolgt der Ausdruck gemäß
der neuen KBV Vorlagen. Das Muster 1 wird nicht mehr verwendet.
Ist die Krankenkasse hingegen empfangsbereit wird
standardmäßig keine Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse gedruckt. Der
Druck kann bei Bedarf aber aktiviert oder nachgedruckt werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können über drei Wege an die Krankenkassen versendet werden.
In beiden Fällen müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mittels eHBA und qualifizierter elektronischer Signatur (QES) signiert werden. Für die Signatur kann eine Einzelsignatur, Stapelsignatur oder die Komfortsignatur genutzt werden.
Einzelsignatur:
Jede eAU, die über die Patientenakte versendet wird, muss
einzeln mittels Eingabe der QES-PIN signiert werden. Sie signieren die eAU über den Button Signieren in der Aktionsleiste. Folgende Informationen stellen wir Ihnen zu den verschiedenen Signaturen bereit:
Stapelsignatur:
Beliebig viele eAU werden z.B. am Ende des Praxistages
markiert und gesammelt über die Nachrichtenzentrale versendet. Die QES-PIN muss
nur einmal für den gesamten „Stapel“ eingegeben werden.
Komfortsignatur:
Bei diesem Verfahren können mit dem eHBA und der QES-PIN für
einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben werden. Soll
eine eAU signiert werden, muss dies nur noch bestätigt werden. Die
Komfortsignatur ist ab der Secunet Firmwareversion 4.10 (PTV4+) möglich. Nähere
Informationen zur Einrichtung der Komfortsignatur finden Sie in diesem Artikel: Wie aktiviere ich die Komfortsignatur?
Die KBV empfiehlt im eAU-Kontext die Nutzung der
Komfortsignatur, da die Daten sofort und ohne Eingabe der QES-PIN versendet
werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung werden sofort
erkannt und den Patienten kann gegebenenfalls der Ausdruck zur Vorlage bei der
Krankenkasse direkt mitgeben werden. Eine signierte eAU erhält den Status Signiert:

Schritt 1: AU wie gewohnt ausstellen
Es wird eine AU-Bescheinigung über den Formulare-Button mit dem Status Versand offen in der Patientenakte angelegt:

Schritt 2: eAU versenden
Bitte wählen Sie die AU-Bescheinigung aus und klicken Sie in der Aktionsleiste auf den Button Versenden:

Wichtig
Der eHBA
muss zu diesem Zeitpunkt im Kartenlesegerät gesteckt sein.
Schritt 3: Signatur-Pin im Kartenlesegerät eingeben
Das Kartenlesegerät fordert Sie auf, jetzt die QES-PIN für die Signatur der eAU einzugeben:

Hinweis
Erscheint kein Hinweis, liegt dies daran, dass die Kartensteck-Ereignisse nicht aktiviert worden sind. Diese können Sie nachträglich im Administrator über folgenden Pfad aktivieren: Konnektor > Ereignisdienst > Kartensteckereignisse
abonnieren.
Bei Nutzung der Komfortsignatur muss keine PIN eingegeben werden und die eAU werden direkt an die Kassen versendet.
Schritt 4: Versand überprüfen
In der Patientenakte ändert sich der Status der eAU auf Versendet (TT.MM.JJJJ) und im Postausgang des KIM-Postfaches befindet sich die versendete eAU mit Versandstatus und Versanddatum:

Im Falle, dass nach 24 Stunden keine Zustellbestätigung für eine eAU im Postfach ankommt, ändert sich entsprechend der Status. Unter Fehler anzeigen können Sie sich Details anzeigen lassen.
Alle jemals erzeugten elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind im eAU-Reiter in der
Nachrichtenzentrale von EPIKUR ersichtlich und können hierüber auch versendet
werden.
Hierdurch ist es möglich, mehrere AU-Bescheinigungen zum Beispiel am Ende eines Praxistages gebündelt zu versenden. Alle zum Versenden ausgewählten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden gleichzeitig elektronisch unterschrieben (Stapelsignatur oder Komfortsignatur). Diese Vorgehensweise ist zulässig, da es ausreicht, alle an einem Tag erstellten AU-Bescheinigungen einmal täglich gesammelt an die Krankenkassen zu senden.
Schritt 1: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen versenden

Wichtig
Bei Nutzung der Komfortsignatur muss keine PIN eingegeben
werden und die eAU werden direkt an die Krankenkassen versendet.
Schritt 2: Versand überprüfen
In der Patientenakte ändert sich der Status der eAU auf Zugestellt (TT.MM.JJJJ) und im Postausgang des KIM-Postfaches befindet sich die versendete eAU mit Versandstatus und Versanddatum:

Im Falle, dass nach 24 Stunden
keine Zustellbestätigung für eine eAU im Postfach ankommt, ändert sich
entsprechend der Status. Unter Fehler anzeigen können Sie sich Details
anzeigen lassen.
An die Krankenkassen elektronisch übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können binnen fünf Werktagen storniert werden. Dies ist über den Button stornieren in der Patientenakte oder in der eAU-Übersicht der Nachrichtenzentrale möglich:

Stornierte eAU werden mit dem Status Storno signiert gekennzeichnet.
Nach Ablauf der fünf Werktage ist der Button inaktiv. Die Löschung einer eAU in der Patientenakte löst keine Stornierung bei den Krankenkassen aus.
Im Administrator in der KIM-Ansicht können praxisübergreifende Einstellungen für die eAU vorgenommen werden:

Achtung! (Punkt 2)
Wenn Sie diese Checkbox deaktivieren, wird die
Arbeitgeber-Checkbox bei der Erstellung der eAU standardmäßig deaktiviert und
somit kein Arbeitgeber-Papierausdruck erstellt (oder, falls benötigt, können
Sie die Arbeitgeber-Checkbox für den Papierausdruck während der eAU-Erstellung
wieder aktivieren).
Krankenkassen können Fehlermeldungen als Reaktion auf
unkorrekte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zurücksenden. Dies ist
beispielsweise der Fall, wenn ein Patient nicht bei der Krankenkasse versichert
ist, an welche die eAU übermittelt wurde.
Ist dies der Fall, so ändert sich der Status der eAU in der
Patientenakte und in der eAU-Übersicht auf fehlerhaft. Mit Klick auf den
Button Fehler anzeigen in der Aktionsleiste rechts (nachdem die entsprechende eAU markiert wurde) ist ersichtlich, um was für einen Fehler es sich
handelt. Im Normalfall hat der Hinweis nur informatorischen Charakter, da sich
kein Handlungsbedarf ergibt.
Wenn innerhalb 24 Stunden keine Versandbestätigung
eintrifft, wird das ebenfalls in einer Fehlermeldung kommuniziert. Der Anwender
soll in diesem Fall die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung
Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse schicken und sich an
den Software-Hersteller wenden. Zusätzlich bekommt der Anwender in diesem Fall
eine interne Nachricht in der Nachrichtenzentrale mit dem entsprechenden
Hinweis. Der Status bei Rückmeldung der KK der eAU ändert sich auf noch
keine Rückmeldung. Außerdem prüft EPIKUR, ob seit letzter Mail-Abfrage ein
Mail-Empfang erfolgt ist. Falls nicht, wird ein Hinweis angezeigt, der Sie bittet zu prüfen, welches Zeitintervall eingestellt ist, oder das HBA-Postfach manuell abzurufen. Dieser Hinweis erscheint nur einmal innerhalb von 24 Stunden.
Ist aufgrund einer Störung der Telematikinfrastruktur oder deren Hardwarekomponenten ein Versand der eAU generell nicht möglich, kann die Checkbox Technische Störung eAU Versand aktiviert werden. Diese Checkbox befindet sich oben rechts direkt unter der Symbolleiste. Ein Hinweisfenster erscheint nach Aktivierung der Checkbox:

Bei aktivierter Checkbox wird außerdem die Ausfertigung der AU zur Vorlage bei der Krankenkasse automatisch mit gedruckt. Ist die technische Störung behoben, können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachträglich elektronisch an die Krankenkasse versendet werden. Bitte deaktivieren Sie die Checkbox dann wieder.
Für Hausbesuche können nicht befüllte Ausdrucke des AU-Formulars aus EPIKUR gedruckt und bei dem Hausbesuch ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Daten müssen später in der Praxis in EPIKUR übertragen und per eAU an die Krankenkasse versendet werden. Alternativ kann die eAU auch erst nach dem Hausbesuch in der Praxis ausgestellt werden. Die beiden Papierausfertigungen für Patient und Arbeitgeber müssen dem Patienten dann per Post zugeschickt werden.
Hinweis
Bei eAU, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden,
ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich.
Wird beispielsweise am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine eAU ausgestellt,
muss diese bis Montagabend digital an die Krankenkasse übermittelt werden.

Stand: 18.06.2026 ND