1 Die elektronische Ersatzbescheinigung
2 Voraussetzungen
3 eEB anfordern
...3.1 Als Praxis über EPIKUR anfordern
...3.1.1 Anfordern starten
...3.1.2 Einverständniserklärung
...3.1.3 Standardpostfach-Auswahl während Anfordern
...3.2 Als Patient über QR-Code anfordern
4 eEB empfangen
5 Standardpostfach-Auswahl in Programmeinstellungen
Mit der Einführung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) wird der bisher papierbasierte Prozess zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen digitalisiert, was zu einer effizienteren, sichereren und bequemeren Abwicklung führt.
Die elektronische Ersatzbescheinigung bietet eine zuverlässige Lösung für Situationen, in denen Patienten keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis vorlegen können. Durch die Integration der eEB in Ihren Praxisalltag wird es möglich, die Ausstellung und den Erhalt der Ersatzbescheinigung über KIM mit den gesetzlichen Krankenkassen zu automatisieren.
Diese Kurzanleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das eEB-Verfahren in Ihrer Praxis einrichten und anwenden können. Sie erfahren, wie eine Anfrage an eine Krankenkasse gestellt und die erhaltene Ersatzbescheinigung in EPIKUR weiterverarbeitet werden kann.
Um die elektronische Ersatzbescheinigung zu verwenden, benötigen Sie
Die eEB kann auf zwei Wegen bei einer Krankenkasse angefordert werden:
Nachdem die eEB angefordert wurde, erhalten Sie als Antwort eine KIM-Nachricht von der Krankenkasse. Im Erfolgsfall enthält die KIM-Nachricht die angeforderte eEB. Die erhaltene eEB im Posteingang in Ihrer Nachrichtenzentrale muss anschließend dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden (siehe Abschnitt „eEB empfangen“).

Um den Vorgang für das Anfordern der eEB zu starten, öffnen Sie zunächst die gewünschte Patientenakte und klicken anschließend auf Patient > eEB anfordern.
Hinweis
Der Klick auf die Schaltfläche eEB anfordern sendet die Anforderung noch
nicht ab. Nach dem Klick muss das Einverständnis Ihres Patienten bestätigt werden,
bevor die eEB versendet wird.
Wenn Ihr Patient das Einverständnis für das Anfordern der eEB bei der zuständigen
Krankenkasse erteilt hat, können Sie die eEB-Anforderung versenden:
Bestätigen Sie die Zustimmung Ihres Patienten durch Klick auf die Checkbox Patient hat dem Anfordern der eEB zugestimmt.
Durch Klick auf Versenden wird die eEB bei der hinterlegten Krankenkasse (hinterlegte Krankenkasse in den EPIKUR-Patientendaten) angefordert.
Wenn Sie Ihrem Nutzer ausschließlich ein KIM-Postfach zugewiesen haben, können Sie diesen Abschnitt überspringen.
Wenn Sie Ihrem Nutzer mehrere KIM-Postfächer zugewiesen haben, müssen Sie festlegen,
über welches dieser Postfächer standardmäßig eEBs angefordert und empfangen werden
sollen. Hierfür wird Ihnen direkt nach Klick auf Versenden (bei der
Einverständniserklärung) ein Dialog angezeigt, über welchen Sie das Standardpostfach
auswählen können:
Zur Auswahl des Standardpostfachs klicken Sie auf:
Die Auswahl des Standardpostfachs können Sie jederzeit anpassen (siehe Abschnitt „Standardpostfach-Auswahl in Programmeinstellungen“).
Um einen QR-Code zu generieren, welcher Ihre KIM-Adresse enthält, öffnen Sie zunächst
die gematik-Webseite für Leistungserbringer durch Klick auf: 
Anschließend wird ein Dialog geöffnet zur Weiterleitung auf eine gematik-Webseite (siehe
nachfolgende Abbildung). Durch Klick auf Weiterleitung zur QR-Code-Generierung in diesem
Dialog wird Ihre KIM-Mailadresse in die Zwischenablage kopiert und Sie werden auf eine
gematik-Webseite zur QR-Code-Generierung weitergeleitet:
Quelle: https://www.praxis-check-in.de/leistungserbringer
Zur QR-Code-Generierung auf der gematik-Webseite gehen Sie wie folgt vor:
Die generierte PDF-Datei können Sie ausdrucken und in Ihrer Praxis auslegen. Anschließend können Ihre Patienten den QR-Code aus der PDF-Datei mit deren Krankenkassen-Apps einscannen und somit eine eEB anfordern. Sie müssen also nichts weiter unternehmen und das Anfordern wird vollständig von Ihren Patienten durchgeführt. Nachdem Ihre Patienten die eEB angefordert haben, folgen Sie bitte dem Abschnitt „eEB empfangen“.
Holen Sie zuerst wie gewohnt Ihre KIM-Nachrichten in der Nachrichtenzentrale ab. Wenn
anschließend eine KIM-Nachricht mit einer eEB der Krankenkasse in Ihrem Posteingang
enthalten ist, muss die erhaltene eEB dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden:
Ordnen Sie die eEB einem Patienten zu durch folgende Vorgänge:
Hinweis
Die eEB erkennen Sie an der Spalte Dienstkennung mit dem Wert eEB Bescheinigung.
Durchlaufen Sie anschließend den Aufnahme-Wizard (analog zur Patientenaufnahme). Nachdem Sie den Aufnahme-Wizard durchlaufen haben, können Sie wie gewohnt fortfahren. Wenn die eEB erfolgreich zugeordnet wurde, liegt ein gültiger Prüfnachweis für Ihren Patienten vor.
Sollte der Patient bereits angelegt worden sein, erscheint die elektronische Ersatzbescheinigung nicht in sichtbarer Form in der Patientenakte. Allerdings wird das Karteneinlesesymbol im Patientenkopf aktualisiert - ähnlich wie nach einer Einlesung einer Versichertenkarte.
Wenn Sie Ihrem Nutzer ausschließlich ein KIM-Postfach zugewiesen haben, wird dieses Postfach automatisch als Standardpostfach ausgewählt.
Wenn Sie Ihrem Nutzer mehrere KIM-Postfächer zugewiesen haben, müssen Sie festlegen,
über welches dieser Postfächer standardmäßig eEBs angefordert und empfangen werden
sollen. Beim Versand der ersten eEB-Anforderung wird abgefragt, welches Ihrer Postfächer
als Standardpostfach verwendet werden soll:
Zur Anpassung des Standardpostfachs klicken Sie auf:
Programmeinstellungen > Kommunikation > KIM > Auswahlmenü eEB > Das gewünschte Postfach > OK.
Stand: 02.10.205