Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personengebundene Chipkarte, die von Angehörigen von Gesundheitsberufen genutzt wird, um sich in der Telematikinfrastruktur (TI) auszuweisen und sicher in der digitalen Welt zu agieren. Der eHBA wird benötigt, um medizinische Anwendungen zu nutzen. Mit ihm
wird die qualifizierte elektronische Signatur erstellt, die für
Dokumente wie das eRezept oder die eAU gefordert wird.
Weiterhin ist es laut SGB V nur Inhabern eines Heilberufsausweises
gestattet, auf Daten bestimmter Anwendungen wie der ePA zuzugreifen.
Seit dem 1. April 2021 ist der eHBA gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz
zudem erforderlich, um den Praxisausweis SMC-B beantragen zu können.
Funktion des eHBA:
- Der eHBA ermöglicht die Identifizierung von Angehörigen von Gesundheitsberufen, wie Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern in der TI.
- Gemeinsam mit dem Praxisausweis (SMC-B) gewährt der eHBA Zugriff auf Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder Telemedizinanwendungen.
- Der eHBA enthält einen Mikroprozessorchip mit den Daten des Karteninhabers sowie eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion, um die Identität zweifelsfrei nachzuweisen.
- Er dient auch als Sichtausweis, der es ermöglicht, die Identität der Nutzenden auf einen Blick zu überprüfen.
Beantragung des eHBA:
- Angehörige von verkammerten Berufen (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) beantragen den eHBA bei ihrer jeweiligen Berufskammer nach erfolgreicher Approbation.
- Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) stellt den eHBA für weitere Leistungserbringer aus, z. B. Pflegeberufe und Hebammen.
Der eHBA spielt eine entscheidende Rolle in der sicheren Kommunikation und Datenübertragung im Gesundheitswesen und ist auch im Zusammenhang mit Epikur relevant, da er die Authentifizierung und sichere Nutzung von digitalen Anwendungen ermöglicht. Mehr erfahren Sie hier.
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