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Wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigt?

Ja. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung laut §339 SGB V für den Umgang mit den Daten verschiedener TI-Anwendungen.

Sie benötigen ihn technisch für die qualifizierte elektronische Signatur, beispielsweise für den eArztbrief, das eRezept oder die eAU. Der eHBA kann bei der jeweiligen Berufskammer beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der eHBA zur Beantragung des Praxisausweises (SMC-B) benötigt wird.

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