Das E-Rezept (eRP) kann aktuell ausschließlich für
apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verwendet werden.
Mit der bundesweit verpflichtende Nutzung des elektronischen
Rezepts (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen für Versicherte in
den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Papierrezepte für
verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt werden.
Zur Erstellung von E-Rezepten benötigen Sie
Wenn Sie Ihren Konnektor, wie empfohlen, regelmäßig updaten,
läuft dieser bereits auf einer deutlich höheren Version.
Damit die Funktionalitäten des E-Rezepts in EPIKUR genutzt
werden können, ist eine E-Rezept-Lizenz notwendig. Standardmäßig haben wir für
Sie bereits eine E-Rezept-Lizenz für 1 Nutzer zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie E-Rezept-Lizenzen für weitere Nutzer benötigen,
wenden Sie sich bitte per E-Mail an vertrieb@epikur.de oder per Fax an +49 30
340 601 109.
Loggen Sie sich als Administrator in Epikur ein und ordnen
Sie die E-Rezept-Lizenz dem gewünschten Nutzer zu.

Um die Lizenz einem Nutzer zuzuordnen, klicken Sie bitte auf:
Die E-Rezept-Funktionen sind nach Lizenzzuordnung für die
entsprechenden Nutzer vollumfänglich aktiviert.

Weitere E-Rezept relevante Konfigurationen finde Sie am
unteren Rand des Rezept-Assistent.
Mit der Auswahl „Vorschau anzeigen“ wird Ihnen das E-Rezept vor der Signatur
angezeigt und bei Auswahl „E-Rezept für Patient drucken“ legen Sie fest, dass
ein Druckauftrag für E-Rezepten des Patienten immer angestoßen wird.
Im Rezept-Assistenten können Sie weiterhin verschiedene
Rezepte parallel erstellen, ungeachtet des Rezepttyps. Sobald Sie alle Rezepte
zusammengestellt haben, klicken Sie auf „Übernehmen“ oder „Übernehmen und
versenden“. EPIKUR wird daraufhin die Rezepte auf bekanntem Wege erstellen oder
wenn gewählt, erstellen und versenden. Zum Einstellen von E-Rezepten wird
EPIKUR den Signaturvorgang starten und das E-Rezept nach erfolgreicher Signatur
in den Fachdienst der TI einstellen. Alle Rezepte finden Sie anschließend in
der Patientenakte.
Tipp: Nutzen Sie die Komfortsignatur, um nicht für jedes
Rezept erneut die Signatur-PIN am Kartenterminal eingeben zu müssen.

Haben Sie ein E-Rezept über die Funktion „Übernehmen“ im
Rezept-Assistent erstellt oder es kam im Prozess des Einstellens in den
Fachdienst zu Problemen, befindet sich das E[1]Rezept mit dem Status
„Erstellt“ in der Patientenakte. Das E-Rezept wurde also erstellt, aber nicht
in den Fachdienst eingestellt. Markieren Sie das E-Rezept und klicken Sie auf
„Versenden“, um es in den Fachdienst einzustellen und damit für den Patienten
und Apotheken verfügbar zu machen. Wenn Sie sich das E-Rezept vor dem Versand
noch einmal anschauen wollen, wählen Sie „Anzeigen“ und versenden über die
Vorschaufunktion.
Bei der Erstellung eines E-Rezepts ist es möglich, eine
Mehrfachverordnung zu verwenden. Eine Mehrfachverordnung ermöglicht es, mehrere
Packungen eines Medikaments auf einmal zu verordnen, wobei der Patient diese
E-Rezepte nur in einem festgelegten Zeitraum einlösen kann.
Dies bietet den Vorteil, dass der Patient nicht jedes Mal ein neues E-Rezept einholen muss, wenn eine Nachlieferung des Medikaments erforderlich ist. Das kann beispielsweise bei Langzeitmedikationen wie bei chronischen Erkrankungen der Fall sein. Die Mehrfachverordnung erleichtert somit die Verwaltung der Medikamente und trägt zur verbesserten Patientenversorgung bei.


Der Beginn und das Ende der Einlösefristen in der
Mehrfachverordnung ist für jede Teilverordnung bereits mit einem Datum
vorbelegt, welches Sie anschließend ändern können.
Die Vorbelegung der einzelnen Teilverordnungen können Sie
für Ihren Nutzer anpassen. So kann das Startdatum der ersten Teilverordnung,
die Dauer der Gültigkeit je Teilverordnung und die Abstände zwischen diesen
Teilverordnungen festgelegt werden.

Mit der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rezepts
(E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV erstellt
EPIKUR seit dem 01.01.2024 standardmäßig Rezepte als E-Rezept. Wenn Sie kein
E-Rezept erstellen möchten, muss bei der Erstellung des Rezeptes in der
Rezeptmaske aktiv die Checkbox „E-Rezept“ deaktiviert werden.
Falls Sie die standardmäßige Erstellung von Rezepten als
E-Rezept (standardmäßige Aktivierung der Checkbox „E-Rezept“) deaktivieren
möchten, loggen Sie sich als Administrator ein, klicken in den Bereich
Konnektor und dort auf Globale Einstellungen. Deaktivieren Sie die Checkbox
„Rezepte standardmäßig als E-Rezept verwenden“.

Für Zytostatika (ATC = L01) ist es möglich, E-Rezepte als
Direktzuweisung via KIM an eine Apotheke zu versenden. Nachdem Sie Zytostatika
zu einem E-Rezept hinzugefügt haben, wird die Checkbox „Direktzuweisung“
angezeigt.
Für eine Direktzuweisung aktivieren Sie die Checkbox
„Direktzuweisung“ und erstellen das E-Rezept wie gewohnt über den Button
„Übernehmen und versenden“. Im Anschluss an die Signatur werden Sie über einen
Dialog gefragt, ob Sie das E-Rezept als KIM-Nachricht versenden möchten.

Durch Klick auf „Senden“ wird das KIM-Nachrichtenpanel
geöffnet und Sie können das E[1]Rezept
als KIM-Nachricht an eine Apotheke versenden. Hierfür benötigen Sie die KIM[1]Mailadresse
der Apotheke. Ein späterer Versand via KIM ist durch Auswahl des E-Rezepts in
der Patientenakte möglich. In der Aktionsleiste finden Sie folgend hierfür den
Button „Direktzuweisung“, worüber Sie ebenfalls den Versand via KIM starten
können.

Um auf einen Blick zu sehen, welche E-Rezepte noch nicht
signiert und versendet wurden, kann mit dem E-Rezept-Modul die Funktion
„Signaturliste“ in der Profilansicht aktiviert werden. Angezeigt werden alle
dem Nutzer zugeordneten Patienten. Je nach Einstellung können auch die
E-Rezepte von Patienten angezeigt werden, auf die Zugriffsrechte vorliegen.

Mit Aktivierung des Moduls befindet sich in der
linksbündigen Ansichtsleiste unter der Bezeichnung „Signaturliste“ eine
tabellarische Ansicht der E-Rezepte. Werden neue E[1]Rezepte angelegt and
nicht signiert und versendet, wird eine farblich hervorgehobene Ziffer mit der
Anzahl neuer noch zu versendeter E-Rezepte angezeigt. Der Zählerstand zeigt
alle erstellten E-Rezepte entsprechend der Auswahl der Behandler, unabhängig vom
gefilterten Zeitraum.
Anhand der rechten Menüleiste stehen alle Funktionalitäten
des E-Rezeptes zur Verfügung. Eine Mehrfachauswahl von E-Rezepten ist
entsprechend der Funktionalität möglich.

Sobald das E-Rezept im Fachdienst der TI eingestellt ist,
steht es dem Patienten zur Verfügung.
Der Patient hat drei Optionen:
1. Verwendung der eGK
Apotheken können anhand der eGK des Patienten die in
den Fachdienst eingestellten E-Rezepte abrufen. Somit kann das E-Rezept von dem
Patienten mithilfe dessen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in einer
Apotheke ausgestellt werden - ohne Verwendung einer App oder eines
Papierausdrucks.
2. Verwendung der E-Rezept-App
Der Patient installiert die App „E-Rezept“
der gematik auf seinem Smartphone und authentifiziert sich dort unter
Verwendung seiner eGK. Daraufhin findet der Patient alle für ihn ausgestellten
E-Rezepte in seiner App und kann diese den Apotheken seiner Wahl zur Abgabe
zuweisen oder in den Apotheken das E-Rezept in der App vorzeigen. Das E-Rezept
in der App enthält einen Data-Matrix-Code, den die Apotheke scannen kann, um
das E-Rezept vom Fachdienst der TI abzurufen.
Ein E-Rezept kann erst dann in der App
angezeigt werden, wenn es erfolgreich in den Fachdienst der TI eingestellt
wurde.

Die Abbildung zeigt eine Testversion der E-Rezept-App. Diese
entspricht ggf. nicht dem aktuellen Stand der App Ihres Patienten.
3. Verwendung des Papierausdrucks aus EPIKUR
Sollte sich der Patient einen Papierausdruck wünschen,
können Sie ihm das E[1]Rezept
ausdrucken. Der Ausdruck enthält ebenfalls (analog zur App) einen Data[1]Matrix-Code,
den die Apotheke scannen kann, um das E-Rezept vom Fachdienst der TI abzurufen.
Ein E-Rezept kann erst dann ausgedruckt werden, wenn es
erfolgreich in den Fachdienst der TI eingestellt wurde.

Ein erstelltes E-Rezept, welches nicht auf dem Fachdienst
eingestellt wurde, kann aus EPIKUR gelöscht werden.
Ein E-Rezept, das bereits in den Fachdienst eingestellt
wurde, kann nur storniert werden, wenn die Apotheke das E-Rezept noch nicht
abgerufen hat.
Markieren Sie das zu stornierende E-Rezept und klicken Sie
auf „Stornieren“. EPIKUR sendet daraufhin eine Aufforderung zum Stornieren des
E-Rezeptes an den Fachdienst. Der Fachdienst antwortet EPIKUR, ob das E-Rezept
storniert werden konnte oder ob es bereits von einer Apotheke abgerufen wurde.
EPIKUR zeigt Ihnen das Ergebnis entsprechend an und ändert im Falle des
erfolgreichen Stornierens den Status des E-Rezeptes in „Storniert“.
Befinden sich mehrere Verordnungen auf einem E-Rezept
(Sammelrezept), werden alle Verordnungen storniert. Einzelnes Stornieren ist
nicht möglich. Wenn einzelne Verordnungen eingelöst wurden, das Sammelrezept
allerdings noch nicht vollständig eingelöst wurde (sozusagen ein Mix aus
eingelösten und noch nicht eingelösten Verordnungen), wird bei der Stornierung
das Sammelrezept aufgetrennt in 2 E-Rezepte. Die noch nicht eingelösten
E-Rezepte werden storniert und mit dem Status „Storniert“ in der Patientenakte
abgelegt. Die bereits eingelösten Verordnungen werden als separates E[1]Rezept
in der Patientenakte mit dem Status „Versendet“ abgelegt.
| Status | Bedeutung |
| Erstellt | Das E-Rezept wurde in EPIKUR erstellt, aber nicht in den Fachdienst der TI eingestellt. Bisher befindet sich das E-Rezept also nur lokal in EPIKUR. Das E-Rezept ist folglich nicht in der E-Rezept-App des Patienten verfügbar und es kann kein gültiger Ausdruck erstellt werden. Darum kann ein
lediglich erstelltes E-Rezept auch ohne Folgen aus EPIKUR gelöscht werden. |
| Eingestellt | Das E-Rezept wurde in den Fachdienst der TI eingestellt, es
wurde also in die TI hochgeladen und ist online verfügbar und somit gültig. Sie können einen gültigen Ausdruck erzeugen und der Patient
sieht das E-Rezept in seiner App. |
| Storniert | Das E-Rezept befindet sich auf dem Fachdienst. Da es noch
von keiner Apotheke abgerufen wurde, konnte es aus EPIKUR heraus erfolgreich
storniert werden. Der Patient kann es nicht mehr über die App in der Apotheke
einlösen. Der Code auf dem Papierausdruck ist ungültig. Stornieren Sie E-Rezepte darum möglichst nur in Absprache
mit Ihrem Patienten. Wenn Sie versuchen, ein E-Rezept zu stornieren, das bereits
von einer Apotheke abgerufen wurde, erhalten Sie von EPIKUR eine Fehlermeldung
und der Status des E-Rezepts bleibt „Eingestellt“. |