Wie ändere ich Abrechnungsziffern ab, wenn z.B. im Rahmen der Kostenerstattung der aktuelle Gebührenkatalog nicht vorliegt?

In bestimmten Situationen kann es sein, dass ein aktueller Gebührenkatalog (z.B. EBM, GOÄ, UV-GOÄ, GOBG) aus verschiedenen Gründen zu einem Stichtag nicht vorliegt und nicht in EPIKUR enthalten ist. Zumeist liegt kein Verschulden von EPIKUR vor, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass aktualisierte Gebührenkataloge, die EPIKUR von den zuständigen Institutionen und Dachverbänden erhält, nicht rechtzeitig vorlagen.  


Erstellt man nun z.B. eine Rechnung im Rahmen der Kostenerstattung bzw. auf Basis der Selbstzahlung, dann sind veraltete Werte oder Punktzahlen in den Abrechnungsziffern aufgeführt. Um dennoch aktuelle Abrechnungsziffern auf den Rechnungen abzubilden, bietet es sich an, diese Leistungen in EPIKUR abzuändern. Dazu klickt man in EPIKUR auf die Menüzeile Stammdaten, wählt den entsprechenden Gebührenkatalog aus und recherchiert die abzuändernde Ziffer. Mit einem Klick auf den Button Ziffer bearbeiten haben Sie die Möglichkeit, Angaben zur Punktzahl/Eurowert, der Bezeichnung oder der Prüfzeiten bzw. Prüfminuten abzuändern. Die aktualisierte Abrechnungsziffer kann fortan zur Buchung als Leistung auf Rechnungen genutzt werden. 



Hinweis

Beachten Sie bitte, dass eine Aktualisierung der Abrechnungsziffern lediglich auf angelegten Rechnungen bzw. unabgerechneten Scheinen erfolgt. Möchte man wieder zu dem Ausgangszustand mit dem ursprünglich hinterlegten Werten kommen, dann klickt man auf den Button Ziffer löschen.  


Stand: 10.09.2026 TK


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