Wo lege ich die maximale Anzahl probatorischer Sitzungen fest?

In EPIKUR können Sie die maximale Anzahl probatorischer Sitzungen für verschiedene Leistungsarten festlegen. Öffnen Sie dafür die Programmeinstellungen und wählen Sie links die Option Leistungen. Im Reiter Allgemein finden Sie unten den Bereich Probatorische Sitzungen. Hier tragen Sie die maximale Anzahl manuell ein:



Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen den Leistungsarten:


EBM

Die Anzahl probatorischer Sitzungen im EBM ist gesetzlich geregelt. Der voreingestellte Wert sollte nicht verändert werden, da sonst eine fehlerhafte Abrechnung gegenüber der Krankenkasse droht. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.


GOÄ

Für die GOÄ gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Der voreingestellte Wert ist eine Software-Voreinstellung, die Sie an Ihre Vereinbarung mit dem Kostenträger anpassen können.


Sonstige

Die Kategorie Sonstige gilt für eigens angelegte Leistungsziffern, zum Beispiel ein Ausfallhonorar. Die Anzahl legen Sie hier selbst fest.


UV-GOÄ

Die UV-GOÄ ist ein reguliertes System mit eigenen, festen Abrechnungsvorgaben. Halten Sie sich hier an die vorgeschriebenen Werte und ändern Sie diese nicht eigenständig.


Stand: 03.07.2026 ND


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