Ab dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Eine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für das Versenden einer E-Rechnung im B2B-Bereich gilt bis Ende 2026 eine Übergangsfrist, in der das Versenden von Papierrechnungen weiterhin erlaubt ist. Da in dieser Zeit keine Verpflichtung zum Versenden einer e-Rechnung besteht, ist eine Umsetzung der Funktionalität in EPIKUR vorerst nicht geplant. Bei einer möglichen zukünftigen Implementierung werden wir Sie informieren.
Stand: 23.06.2026 ND