Ein bereits abgerechneter Schein kann nach einer KV‑Rückmeldung korrigiert und im Folgequartal als Nachzügler erneut abgerechnet werden. Entscheidend ist, immer im richtigen Quartal zu arbeiten.
Patientenakte öffnen.
Zeitraumfilter auf das Quartal des ursprünglichen Scheins stellen.
Schein erscheint wieder in der Leistungserfassung.
Schein markieren.
Bearbeiten wählen.
Status auf unabgerechnet setzen.
Leistung eintragen, ändern oder löschen (je nach KV‑Hinweis).
Danach Zeitraumfilter wieder auf das aktuelle Quartal stellen, um normal weiterzuarbeiten.
Bei der nächsten Quartalsabrechnung:
Zeitraumfilter so einstellen, dass aktuelles Quartal + Nachzügler‑Quartal sichtbar sind.
In der GKV‑Ansicht erscheinen nun alle relevanten Scheine.
Scheinprüfung durchführen und Fehler beheben.
Abrechnung starten und Datei an die KV übermitteln.
Alle Scheine erhalten wieder den Status abgerechnet; mit gesetztem Filter sichtbar, aber nicht mehr editierbar.
Nutzen Sie gern zusätzlich unseren Abrechnungs-Ratgeber, um wertvolle Zeit zu sparen und Ihre Abrechnung zu optimieren: 15 Tipps für eine gelungene Quartalsabrechnung
Stand: 05.03.2026