Video: Nachzügler

Auch nachdem man erfolgreich die Quartalsabrechnungsdatei bei der KV eingereicht hat, kann es vorkommen, dass ein darin befindlicher Schein auf Grund einer Rückmeldung seitens der KV nachträglich korrigiert werden muss.

Soll ein Schein aus diesem Grund im darauffolgenden Quartal als "Nachzüglerschein" mit abgerechnet werden, zeigen wir Ihnen im folgenden Artikel, wie man diesen korrigiert und anschließend in der nächsten Quartalsabrechnung gemeinsam mit den anderen Scheinen abrechnet.

Videoanleitung



Schriftliche Anleitung

Nachzügler‑Schein korrigieren

Ein bereits abgerechneter Schein kann nach einer KV‑Rückmeldung korrigiert und im Folgequartal als Nachzügler erneut abgerechnet werden. Entscheidend ist, immer im richtigen Quartal zu arbeiten.

Schein finden

  • Patientenakte öffnen.

  • Zeitraumfilter auf das Quartal des ursprünglichen Scheins stellen.

  • Schein erscheint wieder in der Leistungserfassung.

Schein freigeben

  • Schein markieren.

  • Bearbeiten wählen.

  • Status auf unabgerechnet setzen.

Korrektur durchführen

  • Leistung eintragen, ändern oder löschen (je nach KV‑Hinweis).

  • Danach Zeitraumfilter wieder auf das aktuelle Quartal stellen, um normal weiterzuarbeiten.

Nachzügler einbeziehen

Bei der nächsten Quartalsabrechnung:

  • Zeitraumfilter so einstellen, dass aktuelles Quartal + Nachzügler‑Quartal sichtbar sind.

  • In der GKV‑Ansicht erscheinen nun alle relevanten Scheine.

Abrechnung abschließen

  • Scheinprüfung durchführen und Fehler beheben.

  • Abrechnung starten und Datei an die KV übermitteln.

  • Alle Scheine erhalten wieder den Status abgerechnet; mit gesetztem Filter sichtbar, aber nicht mehr editierbar.


Nutzen Sie gern zusätzlich unseren Abrechnungs-Ratgeber, um wertvolle Zeit zu sparen und Ihre Abrechnung zu optimieren: 15 Tipps für eine gelungene Quartalsabrechnung


Stand: 05.03.2026


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