Mit der reformierten Funktion der 1ClickAbrechnung über KIM können ab dem 01.10.2024 Probeabrechnungen, Abrechnungen und Abrechnungen inklusive signierter Sammelerklärung an die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen gesendet werden.
Hinweis
Damit Sie die KIM-1ClickAbrechnung benutzen können, benötigen Sie eine KIM-Lizenz inklusive eingerichteter Postfächer. Wenn Sie über eine KIM-Lizenz verfügen, können Sie die KIM-Postfächer in den Programmeinstellungen unter Kommunikation > KIM einrichten.
Die Abrechnung über KIM-1ClickAbrechnung läuft analog zur Abrechnung der gesetzlich versicherten Patienten ab. Wählen Sie die abzurechnenden Scheine aus, indem Sie die Ansicht Abrechnung öffnen, in der GKV-Abrechnungsansicht die Scheinprüfung durchführen und anschließend die KV-Abrechnung starten:

Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie Ihre üblichen Eingaben zur Quartalsabrechnung machen können. Zusätzlich zu diesen Eingaben setzen Sie bitte ein Häkchen unter Online senden und wählen, sofern Sie ein KIM-Postfach eingerichtet haben, die Option KIM aus:

Hinweis: KV-Connect existiert seit Oktober 2025 nicht mehr.
Anschließend öffnet sich der Bereich der KIM-1ClickAbrechnung, wo Sie weitere Einstellungen bezüglich Ihrer Abrechnungsdatei bestätigen können. Sofern Sie über ein KIM-Postfach verfügen, wird dieses als Absenderadresse vorgeladen. Anhand Ihrer BSNR wird die Empfängeradresse der für Sie zuständigen KV ermittelt.
Nachdem Sie die Angaben zu Ihrer Abrechnungsdatei bestätigt haben, können Sie mit der Abrechnung fortfahren. Wenn Sie nun den Button Quartalsabrechnung starten wählen, beginnt die Kontrolle der Abrechnungsdatei, die Protokolle werden erstellt und im letzten Schritt wird die Abrechnungsdatei an die Datenannahmestelle versendet.
Sie können jetzt alle Fenster schließen und wie gewohnt weiterarbeiten. Anschließend können Sie im Postausgang Ihrer Nachrichtenzentrale die übermittelte KIM-1ClickAbrechnung inklusive Anhänge einsehen. Über KIM erhalten Sie Rückmeldungen zu Ihrer Abrechnung von Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Stand: 01.09.2025