Wöchentliche Arbeitszeitgenzen für Weiterbildungsassistenten

Praxen können bei Beschäftigung einer Weiterbildungsassistent*in ihren Praxisumfang auf das 1,5-fache der Vollauslastung einer psychotherapeutischen Praxis erweitern. Dies entspricht durchschnittlich 54 Stunden Richtlinienpsychotherapie pro Woche plus psychotherapeutischer Nebenleistungen. Für Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag ist eine Erhöhung auf das 1,0-fache der Vollauslastung (36 Stunden) zulässig. Die Einstellung für die wöchentliche Arbeitszeitgrenze betrifft den Prüfzeitreport. In diesem wird der Maßstab in der Wochensumme berücksichtigt.

Quelle:

In EPIKUR kann die wöchentliche Arbeitszeitgrenze in den Programmeinstellungen des betreffenden Nutzers hinterlegt werden. Unter Budget > Budgets lässt sich an unterster Stelle die wöchentliche Arbeitszeitgrenze eintragen und mit einem Klick auf OK übernehmen:




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