Den Praxisausweis (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B) benötigen Praxen, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI (auch über das Rechenzentrum) aufbauen kann und dient zur Identifikation der Praxis bzw. Institution. Die SMC-B ist am ehesten vergleichbar mit einer SIM-Karte. Sie steckt seitlich im Kartenterminal und wird in der Regel morgens durch PIN-Eingabe vom Praxispersonal aktiviert. Neben ihrer Eigenschaft als Ausweis hat sie wesentliche Sicherheitsfunktionen. So ist sie beispielsweise zum Austausch verschlüsselter elektronischer Nachrichten notwendig.

Die aktuelle SMC-B (Praxisausweis) muss vor der Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (TI) vorliegen und freigeschaltet sein. Dies ist eine der beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Installation der TI in Ihrer Praxis. Die andere ist der Besitz eines elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Nein. Um in der Telematikinfrastruktur (TI) zu arbeiten, benötigt jede Praxis einen Praxisausweis, auch bekannt als Security Module Card Typ B (SMC-B). Ähnlich wie eine SIM-Karte beim Handy wird die SMC-B-Karte in das Kartenterminal gesteckt und verbleibt dort. Sie ist zwingend erforderlich, damit Sie die TI-Installation in Ihrer Praxis in Betrieb nehmen können.
Ja. Bitte beachten Sie, dass der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz seit 2021, Voraussetzung für die Beantragung des Praxisausweises (SMC-B) ist.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird außerdem benötigt, wenn NFDM, eMP, ePA oder kommende Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden sollen.
Die SMC-B ist fünf Jahre ab Herstellungsdatum gültig.
Hier gibt es eine Anleitung, mit der Sie ganz einfach selbst prüfen können, wie lange Ihr Praxisausweis noch gültig ist: Wie erfahre ich das Ablaufdatum des Praxisausweises (SMC-B)?
Hier finden Sie Informationen von Medisign zur Beantragung und Inbetriebnahme von Folgekarten: https://www.medisign.de/support/article/smc-b-folgekarte-beantragung-inbetriebnahme/
Die Herstellungs- und Lieferzeit beträgt nach Bestellung ca. zwei bis sechs Wochen.
Ja, der Praxisausweis (SMC-B) muss persönlich entgegengenommen werden. Nachdem Sie den Antrag gestellt und die sichere Identifizierung durchlaufen haben, wird der Kartenhersteller den Praxisausweis an Ihre Praxisadresse senden. Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen die Karte in Empfang nehmen, um den Betrieb in der Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass die Karte sicher aufbewahrt wird, da sie für den Zugang zur TI unerlässlich ist.
Zur erfolgreichen Nutzung Ihrer neuen SMC-B müssen Sie diese zuvor bei dem SMC-B-Kartenanbieter (z. B. Medisign) freischalten.
Da die SMC-B zertifikatsrelevante Praxisdaten wie zum Beispiel Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) enthält, sollten Sie vor dem Ablauf der SMC-B (siehe Abschnitt 1.5.) eine Folgekarte beantragen. Ansonsten kann es passieren, dass Ihnen eine gänzlich neue SMC-B ausgestellt wird, die damit auch eine neue Telematik-ID trägt, wordurch Ihre vorherige KIM-Adresse nicht mehr nutzbar ist. (Hinweis: Sollten Sie explizit eine neue SMC-Karte benötigen und wenn Sie sich der Folgen bewusst sind, können Sie diese alternativ auch bestellen.)
Sollten Sie den Kartenanbieter wechseln, kommunizieren Sie, dass Sie eine Folgekarte zu Ihrer bisherigen SMC-B möchten, auch wenn Sie zuvor die Karte eines anderen Anbieters verwendet haben. So wird Ihre Telematik-ID beibehalten und es ergeben sich keine weiteren Komplikationen mit Ihrem KIM-Postfach.
Stand: 26.03.2026 LH/MR