Die Revisionssicherheit ist in EPIKUR durch das Modul Patientenrechtegesetz gegeben.
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet Praxen dazu, alle Patientendaten und Behandlungsunterlagen vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft verfügbar zu halten. EPIKUR stellt dafür Funktionen bereit, mit denen jede Änderung protokolliert und gelöschte Dokumente wiederhergestellt werden können.
In der Patientenakte können Sie jederzeit nachvollziehen, was geändert wurde, wann es geändert wurde und durch wen.
Patientenakte öffnen
In der Menüleiste Patient > Verlauf wählen
Es erscheint ein vollständiges Protokoll aller Änderungen und Dokumente
Die Ansicht ist in mehrere Bereiche gegliedert, z. B. Stammdaten, Zusatzdaten und Patientenakte.
Änderungen an persönlichen Daten
Ergänzungen oder Korrekturen in der Akte
Erstellte, bearbeitete oder gelöschte Dokumente
Zeitpunkt und verantwortlicher Nutzer jeder Änderung
Vollständiger Therapieverlauf, chronologisch sortiert und druckbar
Damit bleibt die gesamte Behandlungshistorie lückenlos nachvollziehbar.
Im Verlauf können Sie Dokumente:
anzeigen
auf Echtheit prüfen
wiederherstellen
Schwarz markiert: Dokument ist aktiv in der Akte. Grau markiert: Dokument wurde gelöscht und kann wiederhergestellt werden.
Nach der Wiederherstellung erscheint es wieder mit dem ursprünglichen Erstellungsdatum in der Patientenakte.
Die Funktionen stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und jederzeit nachweisen können, wie und wann Daten verändert wurden. Das schützt sowohl Patienten als auch Ihre Praxis.
Stand: 05.03.2026 ND