Video: Patientenrechtegesetz

Die Revisionssicherheit ist in EPIKUR durch das Modul Patientenrechtegesetz gegeben.

Videoanleitung


Schriftliche Anleitung

Zweck der Dokumentationssicherung

Das Patientenrechtegesetz verpflichtet Praxen dazu, alle Patientendaten und Behandlungsunterlagen vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft verfügbar zu halten. EPIKUR stellt dafür Funktionen bereit, mit denen jede Änderung protokolliert und gelöschte Dokumente wiederhergestellt werden können.

Wo Sie die gesetzlich geforderten Informationen finden

In der Patientenakte können Sie jederzeit nachvollziehen, was geändert wurde, wann es geändert wurde und durch wen.

  • Patientenakte öffnen

  • In der Menüleiste Patient > Verlauf wählen

  • Es erscheint ein vollständiges Protokoll aller Änderungen und Dokumente

Die Ansicht ist in mehrere Bereiche gegliedert, z. B. Stammdaten, Zusatzdaten und Patientenakte.

Was im Verlauf dokumentiert wird

  • Änderungen an persönlichen Daten

  • Ergänzungen oder Korrekturen in der Akte

  • Erstellte, bearbeitete oder gelöschte Dokumente

  • Zeitpunkt und verantwortlicher Nutzer jeder Änderung

  • Vollständiger Therapieverlauf, chronologisch sortiert und druckbar

Damit bleibt die gesamte Behandlungshistorie lückenlos nachvollziehbar.

Umgang mit Dokumenten

Im Verlauf können Sie Dokumente:

  • anzeigen

  • auf Echtheit prüfen

  • wiederherstellen

Schwarz markiert: Dokument ist aktiv in der Akte. Grau markiert: Dokument wurde gelöscht und kann wiederhergestellt werden.

Nach der Wiederherstellung erscheint es wieder mit dem ursprünglichen Erstellungsdatum in der Patientenakte.

Bedeutung für Ihre Praxis

Die Funktionen stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und jederzeit nachweisen können, wie und wann Daten verändert wurden. Das schützt sowohl Patienten als auch Ihre Praxis.


Stand: 05.03.2026 ND


Möchten Sie diesen Artikel mit anderen teilen?
https://faq.epikur.de/q/?Patientenrechtegesetz

Zugehörige Artikel