Registrierung eines minderjährigen Patienten in der Patienten-App
Registrierung mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
Wenn ein minderjähriger Patient sich in der Patienten-App registriert, führt er die
Registrierung grundsätzlich mit einem Erziehungsberechtigten durch, da die Nutzung
der Patienten-App die Zustimmung eines Volljährigen benötigt.
Bitte gehen Sie daher wie folgt vor:
- Zuerst wird in EPIKUR der Praxisverbindungscode erzeugt und dem
minderjährigen Patienten bzw. dem Erziehungsberechtigten übergeben.
- Der Patient folgt nun gemeinsam mit dem Elternteil dem Registrierungsprozess
der Patienten-App.
- In der Registrierungsseite werden die Patientendaten korrekt eingetragen. Das
Geburtsdatum muss mit dem auf der Versichertenkarte bzw. des Ausweises
übereinstimmen.
- Der Elternteil bestätigt im nächsten Schritt die Meldung „Registrierung mit der
Unterstützung und der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten fortsetzen“.
- Nachfolgend öffnet sich das Fenster, in dem der Erziehungsberechtigte seine
Daten einträgt und die Zustimmung der Nutzungsbedingungen hinterlegt.
- Der Registrierungsprozess wird jetzt planmäßig fortgeführt und abgeschlossen.
Zustimmung des Erziehungsberechtigten
Registrierung ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
Im Rahmen einer Therapie ohne Einbeziehung der Erziehungsberechtigten kann laut
§ 1748 BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils, die Zustimmung des
Erziehungsberechtigten durch den Minderjährigen selbst erfolgen.
Die Entscheidung, ob das Ersatzverfahren zur Anwendung kommen darf, obliegt Ihnen
als Therapeut.
Bitte gehen Sie daher in so einem Fall wie folgt vor:
- Zuerst wird in EPIKUR der Praxisverbindungscode erzeugt und dem
minderjährigen Patienten übergeben.
- Der Patient folgt dem Registrierungsprozess der Patienten-App.
- In der Registrierungsseite gibt der Patient seine Daten korrekt ein. Es ist wichtig,
dass das Geburtsdatum des Kindes dem Geburtsdatum auf der
Versichertenkarte gleicht.
- Nach einem Klick auf „Weiter“ wird der Nutzer als minderjährig erkannt und
aufgefordert, die Registrierung mit Zustimmung und Unterstützung eines
Elternteils durchzuführen. Hier hakt der minderjährige Patient im genannten
Sonderfall selbst die Zustimmung an.
- Nachfolgend öffnet sich das Fenster, in dem sich normal der
Erziehungsberechtigte mit seinen Daten einträgt und die Zustimmung hinterlegt.
Bei Minderjährigen ohne Einbeziehung eines Erziehungsberechtigten soll der
Patient hier seine eigenen Daten eintragen und dann auch selbst die
Zustimmung bestätigen.
- Der Registrierungsprozess wird jetzt planmäßig fortgeführt und abgeschlossen.
- Es ist ratsam, die mit dem Patienten getroffene Vereinbarung zum
Ersatzverfahren nach § 1748 BGB in den Notizen der Patientendaten
entsprechend zu vermerken:

Vermerk in den Patientendaten
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