Registrierung eines minderjährigen Patienten in der Patienten-App

Registrierung mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten

Wenn ein minderjähriger Patient sich in der Patienten-App registriert, führt er die Registrierung grundsätzlich mit einem Erziehungsberechtigten durch, da die Nutzung der Patienten-App die Zustimmung eines Volljährigen benötigt.

Bitte gehen Sie daher wie folgt vor: 
  1. Zuerst wird in EPIKUR der Praxisverbindungscode erzeugt und dem minderjährigen Patienten bzw. dem Erziehungsberechtigten übergeben. 
  2. Der Patient folgt nun gemeinsam mit dem Elternteil dem Registrierungsprozess der Patienten-App. 
  3. In der Registrierungsseite werden die Patientendaten korrekt eingetragen. Das Geburtsdatum muss mit dem auf der Versichertenkarte bzw. des Ausweises übereinstimmen. 
  4. Der Elternteil bestätigt im nächsten Schritt die Meldung „Registrierung mit der Unterstützung und der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten fortsetzen“. 
  5. Nachfolgend öffnet sich das Fenster, in dem der Erziehungsberechtigte seine Daten einträgt und die Zustimmung der Nutzungsbedingungen hinterlegt.
  6. Der Registrierungsprozess wird jetzt planmäßig fortgeführt und abgeschlossen. 


Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Registrierung ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten

Im Rahmen einer Therapie ohne Einbeziehung der Erziehungsberechtigten kann laut § 1748 BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils, die Zustimmung des Erziehungsberechtigten durch den Minderjährigen selbst erfolgen.

Die Entscheidung, ob das Ersatzverfahren zur Anwendung kommen darf, obliegt Ihnen als Therapeut.  

Bitte gehen Sie daher in so einem Fall wie folgt vor:
  1. Zuerst wird in EPIKUR der Praxisverbindungscode erzeugt und dem minderjährigen Patienten übergeben. 
  2. Der Patient folgt dem Registrierungsprozess der Patienten-App. 
  3. In der Registrierungsseite gibt der Patient seine Daten korrekt ein. Es ist wichtig, dass das Geburtsdatum des Kindes dem Geburtsdatum auf der Versichertenkarte gleicht. 
  4. Nach einem Klick auf „Weiter“ wird der Nutzer als minderjährig erkannt und aufgefordert, die Registrierung mit Zustimmung und Unterstützung eines Elternteils durchzuführen. Hier hakt der minderjährige Patient im genannten Sonderfall selbst die Zustimmung an. 
  5. Nachfolgend öffnet sich das Fenster, in dem sich normal der Erziehungsberechtigte mit seinen Daten einträgt und die Zustimmung hinterlegt. Bei Minderjährigen ohne Einbeziehung eines Erziehungsberechtigten soll der Patient hier seine eigenen Daten eintragen und dann auch selbst die Zustimmung bestätigen. 
  6. Der Registrierungsprozess wird jetzt planmäßig fortgeführt und abgeschlossen. 
  7. Es ist ratsam, die mit dem Patienten getroffene Vereinbarung zum Ersatzverfahren nach § 1748 BGB in den Notizen der Patientendaten entsprechend zu vermerken:


Vermerk in den Patientendaten

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