Damit eine psychotherapeutische Behandlung
entsprechend der EBM-Leistungsziffern 3520[n],
3521[n] und 3522[n] bei einer Krankenkasse
abgerechnet werden darf, muss diese Krankenkasse
die Behandlung erst einmal bewilligen. EPIKUR kann
Sie bei diesem Bewilligungsverfahren unterstützen.
Sie können direkt aus EPIKUR heraus den PTV-Antrag
erzeugen und ausdrucken. Spätestens nachdem der
Antrag dann bewilligt wurde muss der PTV-Antrag
auch in der Patientenakte des Patienten
dokumentiert werden. Verwenden Sie hierfür den
Button Antrag in der Hinzufügenleiste und folgen Sie
den Anweisungen:
Nachdem Sie den PTV-Antrag erstellt haben und
dieser von der Krankenkasse bewilligt wurde,
müssen Sie das Datum der Bewilligung und die
Anzahl der bewilligten Stunden auch noch in der
Patientenakte dokumentieren. Auch hierfür
benutzen Sie wieder den Button Antrag in der
Hinzufügenleiste:
Es ist essentiell wichtig den PTV-Antrag vollständig in
EPIKUR zu dokumentieren, da Angaben zur
Beantragung und späteren Bewilligung
quartalsweise nach Bewilligung im
Abrechnungsschein (unsichtbar) hinterlegt und
somit an die KV übertragen werden. Fehlt der PTV-Antrag oder gar die Bewilligung des PTV-Antrags,
kann EPIKUR die Abrechnungsdatei nur
unvollständig erstellen und die KV glaubt, Sie versuchen Leistungen abzurechnen, die nicht
bewilligt wurden. Der PTV-Antrag muss übrigens
nicht quartalsweise neu erstellt und bewilligt
werden, sondern nur ein einziges Mal.