Wie drucke ich eine DiGA-Verordnung aus?
Funktioniert die TI nicht, können Sie eine DiGA nicht elektronisch übermitteln. In diesem Fall können Sie die Verordnung ausdrucken.
Hinweis
Ein Blankodruck auf weißem Papier ist nicht möglich. Bitte legen Sie stattdessen das offizielle Verordnungsformular (Muster 16) in Ihren Drucker und nutzen Sie dieses für den Druck.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Patientenakte und klicken Sie in der Hinzufügen-Leiste auf den Button DiGA. Das Fenster DiGA verordnen öffnet sich.
- Klicken Sie in dem Fenster unten rechts auf den Button DiGA suchen.

- Suchen Sie in dem neuen Fenster die gewünschte Gesundheitsanwendung über das Suchfeld oder die Liste darunter. Wählen Sie die gewünschte Anwendung aus und bestätigen Sie mit einem Klick auf Übernehmen.
- Entfernen Sie im bereits bekannten Fenster DiGA verordnen unten links das Häkchen bei E-Rezept und bestätigen Sie die Erstellung mit einem Klick auf Übernehmen.
- Die Verordnung öffnet sich nach einer kurzen Dauer. Klicken Sie unten links auf den Button Drucken, um die DiGA auszudrucken. Die DiGA-Verordnung finden Sie anschließend als Datei in der Patientenhistorie der Patientenakte.
Stand: 21.07.2026 ND
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