Video: Das Ersatzverfahren
Das Ersatzverfahren kommt unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz, wenn eine elektronische Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann. Eine vergessene eGK zählt nicht zu den Voraussetzungen! Sind Sie sich unsicher, ob Sie das Ersatzverfahren zum Einsatz bringen können, fragen Sie bei Ihrer KV nach.
Kurzanleitung
1. Prüfen Sie die Versicherungsdaten des Patienten
Stellen Sie sicher, dass unter den Patientendaten der entsprechende Kostenträger hinterlegt ist. Diese Information stammt normalerweise von der elektronischen Gesundheitskarte.
2. Kostenträger hinzufügen (falls erforderlich)
Sollte kein Kostenträger hinterlegt sein, nutzen Sie den Button „KT suchen“, um den richtigen Kostenträger zu finden und zu übernehmen.
3. Kostenträger-Abrechnungsbereich festlegen
Wenn Sie unsicher sind, welcher Abrechnungsbereich zuständig ist, wählen Sie KTAB 0 für den primären Kostenträger.
4. Patientendaten auf Vollständigkeit prüfen
Kontrollieren Sie insbesondere folgende Angaben:
- Vor- und Nachname des Versicherten
- Geburtsdatum
- Versichertenstatus
Postleitzahl des Wohnortes
Krankenversichertennummer (falls vorhanden)
5. Manuellen Schein für das Quartal anlegen
Erstellen Sie einen Schein für das Quartal, in dem das Ersatzverfahren angewendet werden soll.
6. Schein ausdrucken und unterschreiben lassen
Drucken Sie den Schein aus und lassen Sie ihn vom Patienten unterschreiben.
7. Schein archivieren
Bewahren Sie den unterschriebenen Schein mindestens 10 Jahre in Ihren Akten auf.
8. Begründung im Schein eintragen
Tragen Sie in der ersten Leistung des Scheins (in der Regel die Grundpauschale) den Grund für die Anwendung des Ersatzverfahrens im Feld „Begründung“ ein.
26.02.2026 CH
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