Mit dem Kartenterminal wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) eingelesen. Es handelt sich um spezielle Kartenlesegeräte (KLG), die von der gematik zugelassen und vom BSI zertifiziert werden müssen. Sie sind notwendig, um TI-Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nutzen zu können. Die stationären Kartenterminals werden über das Praxisnetzwerk mit dem Konnektor verbunden.
Mobile Kartenterminals arbeiten im Offlinebetrieb. Eine
Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich. Für den Betrieb
eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) zur Identifikation benötigt.
Ein mobiles Kartenlesegerät können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten nutzen,
Auch Anästhesisten steht die Nutzung eines mobilen Kartenlesegeräts zu. Darüber hinaus wird jede genehmigte Betriebs- und Nebenbetriebsstätte mit den nötigen Komponenten ausgestattet. Fortführend erhalten auch ausgelagerte Praxisstätten und Praxisräume ein mobiles Kartenterminal.
Eine Übersicht der verschiedenen Status beim Karteneinlesen in EPIKUR verschafft dieses Dokument: Status Karteneinlesevorgang