Kartenterminal (KT)

Stationäres Kartenterminal:

Mit dem Kartenterminal wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) eingelesen. Es handelt sich um spezielle Kartenlesegeräte (KLG), die von der gematik zugelassen und vom BSI zertifiziert werden müssen. Sie sind notwendig, um TI-Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nutzen zu können. Die stationären Kartenterminals werden über das Praxisnetzwerk mit dem Konnektor verbunden.


Mobiles Kartenterminal:

Mobile Kartenterminals arbeiten im Offlinebetrieb. Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich. Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) zur Identifikation benötigt.
Ein mobiles Kartenlesegerät können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten nutzen,

  • die mindestens eine hälftige Zulassung haben,
  • die in den vergangenen oder im aktuellen Quartal mindestens 3 Hausbesuche und/oder Heimbesuche nachweisen können und/oder
  • die an einem Kooperationsvertrag zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 119 b SGB V teilnehmen.

Auch Anästhesisten steht die Nutzung eines mobilen Kartenlesegeräts zu. Darüber hinaus wird jede genehmigte Betriebs- und Nebenbetriebsstätte mit den nötigen Komponenten ausgestattet. Fortführend erhalten auch ausgelagerte Praxisstätten und Praxisräume ein mobiles Kartenterminal.


Eine Übersicht der verschiedenen Status beim Karteneinlesen in EPIKUR verschafft dieses Dokument: Status Karteneinlesevorgang


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